Antrag 45/III/2016 Förderung des Breitbandausbaus durch das Land Berlin

Status:
Erledigt

Eine gut ausgebaute Netzinfrastruktur ist die Basis für eine fortschrittliche und gleichberechtigte Gesellschaft. Mit Hilfe des Breitbandausbaus können schnelle Datenübertragungsraten gewährleistet und somit Wissen und Informationen schnellstmöglich ausgetauscht werden. Dies stärkt unter anderem die lokale Wirtschaft und trägt zu einem freiheitlichen Zugang zu Bildung bei.

 

Zwar erhält das Land Berlin bis 2018 vom Bund eine Förderung in Höhe von 31,3 Millionen Euro, um die Breitbandversorgung von mindestens 50 Mbit/s zu gewährleisten, doch von diesem Ziel ist das Land Berlin noch weit entfernt. Insbesondere in Außenbezirken ist der Zugang zu schnellem Netz eingeschränkt. Dabei liegt das Problem zumeist bei der sogenannten „Letzten Meile“, also dem letzten Abschnitt einer Leitung, die schließlich vom DSLAM (hier laufen die Teilnehmer*Innenanschlussleitungen zusammen) direkt zum Haushalt führt. Aufgrund monopolartiger Strukturen der Telekommunikationsanbieter*Innen und Carrier liegt auf dieser letzten Meile statt Glasfaser nur das billigere und stör anfälligere Kupferkabel, da ein Ausbau der Leitungen, vor allem aufgrund der Bodenarbeiten, mit hohen Kosten verbunden ist. Die Folge ist, dass selbst wenn beim DSLAM Glasfaser anliegt, die Datenübertragung zum Nutzer*Innenhaushalt deutlich verlangsamt ist.

 

Um diese Situation langfristig zu verbessern, soll es verpflichtend werden, bei Bodenarbeiten seitens der Stadtwerke und der öffentlichen Hand, Leerrohre sowie Leerleitungen aus Glasfaser zu verlegen, die ein erneutes Öffnen des Straßenbereichs zum späteren Ausbau unnötig und damit ungleich kostengünstiger machen. Die Kosten können durch die Vermietung besagter Leerrohre und –leitungen an Telekommunikationsanbieter*Innen wieder neutralisiert werden.

 

Des Weiteren soll bei Wohnungsbau und Sanierungen durch private Bauvorhabensträger*innen die Installation besagter Leerrohre und Leerleitungen Voraussetzung werden, sofern noch keine Leerrohre oder Breitbandanschlüsse vorhanden sind. Die Kosten hierfür sollen perspektivisch durch die Vermietung an Provider*Innen gedeckt sein.

 

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus daher dazu auf:

  • den Begriff Breitband mit mindestens 50Mbit/s zu definieren
  • sich für eine Förderung des Breitbandausbaus durch das Land Berlin bei Bodenarbeiten im Straßenbereich und Sanierungen sowie Neubauten von Wohnhäusern seitens privater Bauvorhabensträger*Innen durch die Verlegung von Leerrohren und Leerleitungen aus Glasfaser (Dark Fiber), die im Anschluss an Telekommunikationsanbieter*Innen vermietet werden können, einzusetzen.
  • Breitbandausbau insbesondere in sozialschwachen und dünn besiedelten Wohngebieten zu fördern und die Netzbetreiber*innen in die Pflicht zu nehmen allen Berliner*innen schnelles Internet zur Verfügung zu stellen und nicht nur denen, die es sich leisten können. Die Kosten dürfen nicht auf die Mieter*innen umgelegt werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Koalitionsvertrag (Konsens)