Antrag 40/III/2016 Flexibles Ruhestandseintrittsalter für Berliner Polizisten

Die SPD-Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass für Berliner Polizeibeamte eine flexible Ruhestandseingangsregelung geschaffen wird.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die SPD-Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin werden aufgefordert, zu prüfen, ob für Berliner Polizeibeamte eine flexiblere Ruhestandseingangsregelung geschaffen werden kann.

Stellungnahme(n):
  Stellungnahme des Senats 2018 Flexibles Ruhestandseintrittsalter für Berliner Polizisten Im Zuge der Neuordnung der Geschäftsverteilung des Senats ist die Zuständigkeit für das Versorgungsrecht erst seit kurzem auf die Senatsverwaltung für Finanzen übergegangen. Eine abschließende Stellungnahme zu dieser inhaltlich sehr offenen Forderung ist deswegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.   Stellungnahme der AH-Fraktion 2018: Die SPD-Fraktion hat das Anliegen des Antrages in Ihre politische Arbeit aufgenommen. § 104 des Berliner Landesbeamtengesetzes (LBG) vom 19. März 2009 regelt das Ruhestandalter für Polizeibeamte. Hierbei erlaubt Absatz 2 von § 104 LBG bereits eine Flexibilisierung des Ruhestandseintrittsalters auf Antrag der Polizeivollzugskraft auf bis zu drei Jahre Aufschub.   Der Antrag bleibt unklar, welche weiteren Flexibilisierungen darüber hinaus gewünscht sind. Aktuell berät die SPD-Fraktion darüber, wie Anreize geschaffen werden können, um dringend benötigtes Personal über die Regelaltersgrenze von 65 Jahren hinaus im aktiven Landesdienst halten zu können. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Schule und Erziehung. Die SPD-Fraktion wird hierbei auch erneut die besondere Personengruppe der Berliner Polizisten mit in den Blick nehmen. Der Antrag ist in der Umsetzung.