Antrag 78/I/2017 Finanzierung von Dolmetscher*innen und Sprachmittler*innen in der medizinischen Versorgung

Status:
Annahme

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, ein Konzept für die Finanzierung und Abrechnung von Dolmetscher*innen und Sprachmittler*innen in der medizinischen Versorgung zu entwickeln und umzusetzen.

 

Denkbar wäre beispielsweise eine Aufnahme der Dolmetsch- und Mittlungsleistungen in den Leistungskatalog der Krankenversicherungen, so wie es bereits bei Gebärdendolmetscher*innen für Gehörlose gehandhabt wird. Die Bundesärztekammer fordert die Einführung einer geeigneten gesetzlichen Regelung seit Langem.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung des Landesvorstandes (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, ein Konzept für die Finanzierung und Abrechnung von Dolmetscher*innen und Sprachmittler*innen in der medizinischen Versorgung zu entwickeln und umzusetzen.

Hierbei muss eine steuerfinanzierte Lösung gefunden werden, da dieser Bereich eine Aufgabe der Gesamtgesellschaft ist.

Ärztliches Personal ist gesetzlich zur vollständigen und verständlichen Aufklärung der Patient*innen über eine Behandlung verpflichtet. Wenn diese aufgrund sprachlicher Barrieren unmöglich ist, muss ein*e Dolmetscher*in hinzugezogen werden. Die Kostenübernahme dafür ist allerdings bislang nicht gesetzlich geregelt. Die Bundesärztekammer fordert die Einführung einer geeigneten gesetzlichen Regelung seit Langem.

Stellungnahme(n):
Beschluss des ordentlichen Bundesparteitages 2017: Angenommen   Stellungnahme Landesgruppe der Berliner SPD - Bundestagsabgeordneten  Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich für eine Übernahme der Kosten von Dolmetscher*innen und Sprachmittler*innen in der medizinischen Versorgung aus Steuermitteln aus. Unser Ziel ist es, dass auf Bundesebene entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden, die es den Ländern und Kommunen ermöglichen, entsprechende Leistungen, wie z.B. die Begleitung von Geflüchteten zu Ärzt*innen, anzubieten. Momentan werden entsprechende Leistungen für anerkannte Flüchtlinge aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gezahlt. Änderungen hinzu einer Steuerfinanzierung sind in der Vergangenheit am Widerstand des Bundesfinanzministerium gescheitert. Da im Koalitionsvertrag unter dem Themenfeld Integration explizit die Sprachbarrieren in der Gesundheitsversorgung angesprochen werden und diese abgebaut werden sollen, besteht, sollten die SPD-Mitglieder den Vertrag annehmen, eine gute Chance, dass ein entsprechendes Konzept in dieser Legislaturperiode beschlossen wird.   Bundesparteitag 25.06.2017: Überweisung an den ordentlichen Bundesparteitag