Antrag 36/I/2019 Faire Arbeitsbedingungen in der “Gig-Economy”: Solidarität mit den Crowdworker*innen!

Status:
Annahme

Ob UBER-Fahrer*innen, Kuriere für foodora & co, Reinigungs- und Handwerkskräfte bei Plattformen wie Helpling oder Cloud-Worker*innen im IT-Sektor: Zumindest in den Ballungszentren prägt die sog. “Gig-Economy” schon heute den Alltag vieler Menschen. Die kurzfristigen Verdienstmöglichkeiten ohne feste zeitliche Bindung empfinden dabei viele Crowdworker*innen als Chance, selbstbestimmt Geld zu verdienen. Gleichzeitig begünstigt diese Flexibilität gemeinsam mit der Marktmacht der Vermittlungsplattformen auch Ausbeutung, zumal klassische arbeits- und sozialrechtliche Sicherungsregeln Crowdworker*innen oft nicht hinreichend erfassen.

Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten des Bundestags und des Europäischen Parlaments sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung daher auf, sich für eine stärkere Regulierung der “Gig-Economy” auf Ebene der Europäischen Union oder zumindest des Bundesgebiets einzusetzen, was insbesondere umfasst:

  • Einrichtung eines eigenständigen Sozialversicherungssystems für Crowdworker*innen, das durch Abgaben der Plattformbetreiber finanziert wird (bis zur Einführung einer allgemeinen Bürgerversicherung)
  • Einführung von speziell auf die “Gig-Economy” zugeschnittenen Mitbestimmungsrechten, die insbesondere die effektive Mitbestimmung bei der Verteilung und Organisation von Arbeit sichern.
  • Verpflichtung der Plattformen, den Crowdworker*innen über die Plattform-Software eine niedrigschwellige und effektive Möglichkeit einzuräumen, miteinander zu kommunizieren und sich zu vernetzten.
  • Verpflichtung der Plattformen, Gewerkschaften eine niedrigschwellige und effektive Möglichkeit einzuräumen, die Crowdworker*innen über die Plattform-Software anzusprechen (“Digitaler Betriebszugang”)
  • Einführung von Mindestvergütungsvorschriften, die (unabhängig vom sozialrechtlichen Status der Arbeiter*innen) auch die Organisation von Arbeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit miterfasst.
  • Ein Recht der Crowdworker*innen auf den Einsatz von eigenem Arbeitsgerät und Verpflichtung der Plattformen, für Reparaturen an den Geräten aufzukommen, soll geprüft werden.
  • Förderprogramme für den Aufbau von genossenschaftlich strukturierten Crowdworking-Plattformen

 

Gleichzeitig erklären wir unsere Solidarität mit den Arbeitskämpfen von Crowdworker*innen, die wie die “deliverunion”-Bewegung, die Organisation „Liefern am Limit“ oder die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten für höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen und mehr Mitbestimmung bei der Verteilung und Organisation von Arbeit streiten.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an FA VII - Wirtschaft und Arbeit und AfA (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Der FA VII hat am 08.05.2019 den Antrag 36/I/2019 beraten und empfiehlt diesen zur Annahme in der vorliegenden Fassung.

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Ob UBER-Fahrer*innen, Kuriere für foodora & co, Reinigungs- und Handwerkskräfte bei Plattformen wie Helpling oder Cloud-Worker*innen im IT-Sektor: Zumindest in den Ballungszentren prägt die sog. “Gig-Economy” schon heute den Alltag vieler Menschen. Die kurzfristigen Verdienstmöglichkeiten ohne feste zeitliche Bindung empfinden dabei viele Crowdworker*innen als Chance, selbstbestimmt Geld zu verdienen. Gleichzeitig begünstigt diese Flexibilität gemeinsam mit der Marktmacht der Vermittlungsplattformen auch Ausbeutung, zumal klassische arbeits- und sozialrechtliche Sicherungsregeln Crowdworker*innen oft nicht hinreichend erfassen.

Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten des Bundestags und des Europäischen Parlaments sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung daher auf, sich für eine stärkere Regulierung der “Gig-Economy” auf Ebene der Europäischen Union oder zumindest des Bundesgebiets einzusetzen, was insbesondere umfasst:

  • Einrichtung eines eigenständigen Sozialversicherungssystems für Crowdworker*innen, das durch Abgaben der Plattformbetreiber finanziert wird (bis zur Einführung einer allgemeinen Bürgerversicherung)
  • Einführung von speziell auf die “Gig-Economy” zugeschnittenen Mitbestimmungsrechten, die insbesondere die effektive Mitbestimmung bei der Verteilung und Organisation von Arbeit sichern.
  • Verpflichtung der Plattformen, den Crowdworker*innen über die Plattform-Software eine niedrigschwellige und effektive Möglichkeit einzuräumen, miteinander zu kommunizieren und sich zu vernetzten.
  • Verpflichtung der Plattformen, Gewerkschaften eine niedrigschwellige und effektive Möglichkeit einzuräumen, die Crowdworker*innen über die Plattform-Software anzusprechen (“Digitaler Betriebszugang”)
  • Einführung von Mindestvergütungsvorschriften, die (unabhängig vom sozialrechtlichen Status der Arbeiter*innen) auch die Organisation von Arbeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit miterfasst.
  • Ein Recht der Crowdworker*innen auf den Einsatz von eigenem Arbeitsgerät und Verpflichtung der Plattformen, für Reparaturen an den Geräten aufzukommen, soll geprüft werden.
  • Förderprogramme für den Aufbau von genossenschaftlich strukturierten Crowdworking-Plattformen

 

Gleichzeitig erklären wir unsere Solidarität mit den Arbeitskämpfen von Crowdworker*innen, die wie die “deliverunion”-Bewegung, die Organisation „Liefern am Limit“ oder die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten für höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen und mehr Mitbestimmung bei der Verteilung und Organisation von Arbeit streiten.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Überwiesen an SPD Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: