Antrag 238/I/2018 eSport den Status der Gemeinnützigkeit zusprechen

Videospiele sind heute in der Mitte unserer Gesellschaft als wichtiges neues Kulturgut hinzugekommen. Zu dieser Entwicklung gehört auch der eSport, der sich in den letzten Jahren als wichtiger gesellschaftlicher Faktor gerade in der jüngeren Generation etabliert hat und ein breites Publikum begeistert. Dabei werden von den Athlet*innen im Bereich des eSport wie im klassischen Sport auch Werte wie Fairplay, Koordination, Respekt sowie viele weitere soziale Kompetenzen vorgelebt und erfüllen damit eine Vorbildfunktion für Fans. eSport verbindet dadurch tagtäglich Menschen, genau wie das beim Sport auch passiert.

 

Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass diese gesellschaftlich relevante und stetige Bewegung die gleichen Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt bekommen wie der klassische Sport auch. Dies würde zu weitrechenden Verbesserungen sowohl für Athlet*innen wie auch für Fans führen. Die Abhängigkeit von Entwicklern und Sponsoren und deren Interessen, die zurzeit den eSport dominieren, könnte eingedämmt werden und der Weg für die Gründung von Vereinen und Verbänden freigemacht werden. Damit kann eine demokratische und gemeinnützige Ausrichtung garantiert werden, die nicht den Marketingzwecken von Entwicklern und Sponsoren, sondern der nachhaltigen gesellschaftlichen Entwicklung des eSports dient. Durch die Internationalität der eSports-Branche sollten Entwickler*innen über die deutsche Rechtslage und Wettbewerbsbedingungen informiert werden und von denen auch durch Kontrollen eingehalten werden.

 

Wir fordern, dass die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages sich dafür einsetzen, dass der eSport dem klassischen Sport gleichgestellt wird und somit ebenfalls den Status der Gemeinnützigkeit von § 52 Abs. 2 Nr. 21 der Abgabenordnung (AO)  zugesprochen bekommt. Die Anerkennung des Status der Gemeinnützigkeit soll dabei unabhängig vom Inhalt des Spiels geschehen, solange das Spiel das Kriterium erfüllt, einen kompetitiven Charakter zu haben, der den Wettbewerb zwischen professionellen Athlet*innen fördert und den Regelungen des Jugendschutzes entsprechen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung des Forum Netzpolitik (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

LPT I/2018: Überwiesen an Forum Netzpolitik, Forum Sport

siehe auch Antrag 86/II/2017 eSport den Status der Gemeinnützigkeit zusprechen

(wurde vom Landesvorstand an den Forum Sport überwiesen)

Stellungnahme Forum Sport: Ablehnung oder Annahme in der Fassung des Forum Netzpolitik

Stellungnahme Forum Netzpolitik zu: eSport den Status der Gemeinnützigkeit zusprechen (Antrag 238/I/2018)

Das Forum Netzpolitik begrüßt den Antrag und empfiehlt die Annahme mit folgenden Änderungen:

Absatz 1 wird nach unten in einen sich anschließenden Begründungsteil verschoben.
Absatz 2 wird gestrichen.
Absatz 3 wird wie folgt ersetzt: „Wir fordern, dass eingetragenen eSport-Vereinen ermöglicht wird, den Status der Gemeinnützigkeit von § 52 Abs. 2 Nr. 21 der Abgabenordnung (AO) zugesprochen zu bekommen. Die Anerkennung des Status der Gemeinnützigkeit soll dabei unabhängig vom Inhalt des Spiels geschehen, solange das Spiel die Kriterien erfüllt, einen kompetitiven Charakter zu haben, der den Wettbewerb zwischen professionellen Athlet*innen fördert und den Regelungen des Jugendschutzes entsprechen.“

Beschluss: Annahme in der geänderten Fassung
Text des Beschlusses:

Wir fordern, dass eingetragenen eSport-Vereinen ermöglicht wird, den Status der Gemeinnützigkeit von § 52 Abs. 2 Nr. 21 der Abgabenordnung (AO) zugesprochen zu bekommen. Die Anerkennung des Status der Gemeinnützigkeit soll dabei unabhängig vom Inhalt des Spiels geschehen, solange das Spiel die Kriterien erfüllt, einen kompetitiven Charakter zu haben, der den Wettbewerb zwischen professionellen Athlet*innen fördert und den Regelungen des Jugendschutzes entsprechen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Überwiesen an SPD-Parteivorstand 
Überweisungs-PDF: