Antrag 06/I/2014 Wiedervorlage: Ergänzung § 14 des Organisationsstatuts

Status:
Ablehnung

§ 14 des Organisationsstatuts wird um Absatz (12) ergänzt, der wie folgt lautet:
Die Verfahrensregeln für den Mitgliederentscheid gelten sinngemäß auch für das vom Bundes-, Landes-, Bezirks-, Unterbezirks- oder Kreisvorstand initiierte Mitgliedervotum.

Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)