Antrag 06/II/2019 Doppelspitze in den Kreisen ermöglichen

Status:
Erledigt

Den Kreisen wird es durch eine Änderung des Organisationsstatuts ermöglicht, Doppelspitzen als Vorsitzende zu wählen.

 

Dazu wird im Organisationsstatut der SPD Berlin nach § 23a Absatz 3 ein neuer Absatz 4 eingefügt:

„Anstelle einer oder eines Vorsitzenden aus § 23a Abs. 3 kann eine auf das Geschlecht bezogene paritätisch besetzte Doppelspitze, davon eine Frau, gewählt werden.“

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt (Konsens)