Antrag 261/I/2019 Digitale Infrastruktur

Der Auf- bzw. Ausbau der digitalen Infrastruktur und die  Bereitstellung einer adäquaten und vorher geprüften geschützten Hard- und Software auf Bundes-, Landes- und Schulträgerebene muss konsequent vorangetrieben werden, denn dies ist eine unabdingbare Voraussetzung für ein digitalisiertes Schulwesen. Erst durch diese Art von Hard- und Software können wir die schier unbegrenzten Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen.

 

Dabei muss gewährleistet sein, dass jede Art von Hard- und Software innerhalb einer Schule eine Arbeitsplattform mit optimaler Kommunikation, Organisation und Datenverwaltung darstellt.

 

Um eine gesundheitliche Gefährdung der Nutzer*innen auszuschließen, müssen die erforderlichen Standards bei der Installierung der Hard- und Software eingehalten werden. Dies schließt auch dem Alter der Schüler*innen angepasstes Mobiliar am Computerarbeitsplatz ein.

 

Es muss sichergestellt werden, dass in allen Schulen ein schulweites und tragfähiges W-LAN-System eingerichtet wird. Systeme wie das Uni-W-LAN System „Eduroam“ sollen hierfür als Vorbild dienen. In den Unterrichtsräumen jeder Schule müssen ausreichend Geräte zur medialen Wiedergabe wie zum Beispiel Smartboards, Beamer oder Computer (Laptops), vorhanden und funktionstüchtig sein; hierfür müssen unter anderem genügend Steckdosen vorhanden sein. Alle in den Schulen eingesetzten Geräte und Systeme sowie das Mobiliar müssen für wechselnde Nutzer*innen adäquat konzipiert sein, um eine optimale Ausnutzung dieser Geräte und Einrichtungen zu gewährleisten. Für die regelmäßige Wartung und Erneuerung aller medialen und digitalen Geräte soll ein*e festangestellte*r Medienleiter*in sorgen; diese Fachkraft muss Mitglied des Schulkollegiums sein. Diese festangestellten Fachkräfte müssen jedem Schulstandort zugeteilt werden, um an allen Schulen gewährleisten zu können, dass sie jederzeit ansprechbar, erreichbar und einsatzbereit sind.

 

Abgesehen von diesen essentiellen Bestandteilen der digitalen Schule müssen die Hausordnungen der einzelnen Schulen sowie das Schulgesetz im Bereich der Handynutzung und Nutzung von digitalen Hilfsmitteln weitestgehend reformiert werden um auch hier die größtmögliche Bandbreite an möglichen Arbeits- und Gestaltungsmitteln nutzbar zu machen.

 

Im Bereich der Schulsoftware müssen Programme für Schüler*innen und für Lehrer*innen entwickelt werden, die höchst flexibel und leicht verständlich sind. Dies gewährleistet einen höchstmöglichen Einsatz in allen Schulsituationen. Für Lehrer*innen und Schüler*innen soll ein Cloud-System eingeführt werden, mit dem ein schulinterner Datenaustausch möglich ist. Die in Schulen benutzte Software muss weitestgehend auf Open-Source-Software basieren, um größtmöglichen Datenschutz, größtmögliche Individualisierung und größtmögliche Kontrolle zu gewährleisten.

 

Zur Wahrung gleicher Bildungschancen muss allen Schüler*innen der gleiche Zugang zur Hard- und Software möglich sein. Die Nutzung privater Smartphones, Tablets u. ä. darf weder vorausgesetzt,  noch dürfen Schüler*innen, die nicht darüber verfügen, benachteiligt werden.

 

Die Entwicklung und Wartung der in Berliner Schulen benutzen Programme soll ein in der Senatsverwaltung Bildung, Jugend, Familie angesiedeltes Referat übernehmen. Dieses Referat muss sich aus Fachleuten aus dem Bereich der Informatik und, Pädagogik  zusammensetzten, um die von uns gestellten Anforderungen erfüllen zu können. Darüber hinaus muss eine enge Zusammenarbeit mit den Schulbuchverlagen sichergestellt sein.

 

Nicht nur für Schüler*innen, sondern auch für Lehrer*innen stellt die Digitalisierung auch eine große Herausforderung dar. Daher müssen alle Lehrer*innen innerhalb ihres Studiums und darüber hinaus hierfür vorbereitet und weiterbildet werden, die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte muss die Bereiche Medien (Nutzung/Bedienung), Datenschutz und Urheberrecht sowie Medienpädagogik unabdingbar beinhalten.

 

Im Bereich der Schulen fordern wir, wie im Strategiepapier der KMK niedergeschrieben, eine Überarbeitung der Curricula, die die Digitalisierung berücksichtig. Hier müssen einige Aspekte einbezogen werden. Die Fähigkeit, neue Medien zu nutzen, der Umgang mit diesen und das Erlernen einer kritischen Mediennutzung und Auseinandersetzung, sowie die Adaptierung von neuen Arbeitsweisen, ist unabdingbar, sie sollten als kulturelle Basiskompetenz bewertet werden, die mit dem Lesen, Schreiben und Rechnen vergleichbar ist. Dementsprechend muss hier der Schwerpunkt im kommenden Bildungsplan gelegt werden.

 

Hierbei soll die Medienerziehung nicht in einem eigenen Unterrichtsfach gelehrt werden, sondern durch fächerübergreifende Integration von Medien im Schulalltag vermittelt werden. Des Weiteren müssen die Grundlagen des praktischen Programmierens und das  Erlernen von Basisprogrammen  wie Schreib-, Tabellenkalkulations- oder Präsentationprogrammen verpflichtend für jede*n Schüler*in in den Curricula verankert werden.

 

Im Bereich der Medienpädagogik muss sichergestellt werden, dass bei allen angewendeten Konzepten die Vermittlung eines verantwortungsbewussten Umgangs der anzuschauenden oder zu bearbeitenden Inhalte an die Schüler*innen im Vordergrund steht; diese Inhalte müssen dem Alter und der Entwicklung angepasst und angemessen sein. Die Schüler*innen müssen im Umgang mit den digitalen Medien lernen, wie sie Inhalte reflektieren und weitergeben, und hierbei sachgerechte, selbstbestimmte, kreative und sozial verantwortungsbewusste Handlungskompetenzen im Umgang mit Medien erwerben. Um diese Kompetenzen umzusetzen, muss eine weitere festangestellte Fachkraft eingesetzt werden. Diese Medienpädagogen*innen müssen einem festen Schulstandort zugeteilt werden, um in jeder Schule gewährleisten zu können, dass sie einsatzbereit, ansprechbar und erreichbar sind. Ihr Aufgabenbereich betrifft die Umsetzung der medial-didaktischen Konzepte. Diese Fachkraft erarbeitet und unterstützt das Lehrerkollegium im Bereich der Medienpädagogik mit Rat und Tat, um die zu Verfügung stehenden Medien, Hard- wie Software flächendeckend im Unterricht einzusetzen.

Empfehlung der Antragskommission:
vom Antragsteller zurückgezogen