Antrag 06/II/2015 Mindestlohn- und Mindestarbeitsbedingungen gelten für Alle

Status:
Annahme

Viele Unionsbürgerinnen und Unionsbürger kommen zu uns nach Deutschland, um hier zu arbeiten –als entsandte Beschäftigte, als regulär und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte oder als Selbständige. Die SPD Berlin begrüßt dies ausdrücklich als Bereicherung und sichtbares Zeichen eines offenen Europa. Gleichzeitig wendet sich die SPD Berlin aufs schärfste dagegen, dass hier in Deutschland unterschiedliche europäische Arbeitsvorschriften zu häufig zu Lasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgelegt werden.

 

In den mehr als 150 Jahren ihrer Geschichte ist die SPD immer für die Belange der Beschäftigten eingetreten. Und die SPD hat sich in diesen 150 Jahren immer für einheitliche Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen in Europa eingesetzt. In Berlin tragen hier politisch vor allem Abgeordnete und Regierungsmitglieder im Land und in den Bezirken die Verantwortung, gegen den Missbrauch von EU-Freizügigkeit einzutreten.

Bei der Beschäftigung von EU-Bürgerinnen und –Bürgern durch Privatunternehmen und durch landeseigene Betriebe müssen Fraktionen und Regierungsmitglieder der SPD die Einhaltung der geltenden Gesetze und Tarife sowie rechtlich nachvollziehbar dokumentierte Kontrolle durch die zuständigen öffentlichen Stellen aktiv einfordern und unterstützen.

 

Das gilt insbesondere für:

  • die Einhaltung deutscher Arbeits- und Sozialgesetze;
  • die Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutz;
  • die Anmeldung zu Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung;
  • die Zahlung des Mindestlohns;
  • die Einhaltung der Tariftreue, vorrangig bei Ausgliederungen, auch bei landeseigenen Betrieben;
  • die Einhaltung des Vergaberechts bei öffentlichen Aufträgen und Auftragsvergabe durch landeseigene Betriebe, insbesondere bei der Vergabe an Subunternehmen;
  • die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften einschließlich des Vergaberechts bei öffentlichen Zuwendungen an Träger, Organisationen, Unternehmen etc.;
  • den Ausbau der rechtlichen Beratungseinrichtungen für Beschäftigte und Unternehmen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der Antragskommission (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die Freizügigkeit in der EU darf nicht zur Ausnutzung von Beschäftigten und Geflüchteten führen.

Bei jeder Beschäftigung, auch von EU-Bürger*innen, durch Unternehmen und landeseigenen Betriebe müssen Fraktion und Regierungsmitglieder der SPD die Einhaltung der geltenden Gesetze und Tarife sowie rechtlich nachvollziehbar dokumentierte Kontrolle durch die zuständigen öffentlichen Stellen aktiv einfordern und unterstützen.

Änderungsanträge
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Nicht abgestimmt Ä-01 zum Antrag 06/II/2015 Ändern 8 5 Rolf Wiegand Neue Überschrift: Mindestlohn- und Mindestarbeitsbedingungen gelten für Alle   Der Landesparteitag möge beschließen:   Die Freizügigkeit in der EU darf nicht zur Ausnutzung von Beschäftigten und Geflüchteten führen. Bei jeder Beschäftigung, auch von EU-Bürger*innen, durch Unternehmen und landeseigenen Betriebe müssen Fraktion und Regierungsmitglieder der SPD die Einhaltung der geltenden Gesetze und Tarife sowie rechtlich nachvollziehbar dokumentierte Kontrolle durch die zuständigen öffentlichen Stellen aktiv einfordern und unterstützen.   Das gilt insbesondere für:  
  • die Einhaltung deutscher Arbeits- und Sozialgesetze;
  • die Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutz;
  • die Anmeldung zu Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung;
  • die Zahlung des Mindestlohns;
  • die Einhaltung der Tariftreue, vorrangig bei Ausgliederungen, auch bei landeseigenen Betrieben;
  • die Einhaltung des Vergaberechts bei öffentlichen Aufträgen und Auftragsvergabe durch landeseigene Betriebe, insbesondere bei der Vergabe an Subunternehmen;
  • die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften einschließlich des Vergaberechts bei öffentlichen Zuwendungen an Träger, Organisationen, Unternehmen etc.;
  • den Ausbau der rechtlichen Beratungseinrichtungen für Beschäftigte und Unternehmen.
    Begründung:   Viele Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Geflüchtete kommen zu uns nach Deutschland, um hier zu arbeiten –als entsandte Beschäftigte, als regulär und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte oder als Selbständige. Die SPD Berlin begrüßt dies ausdrücklich als Bereicherung und sichtbares Zeichen eines offenen Europa. Gleichzeitig wendet sich die SPD Berlin aufs schärfste dagegen, dass hier in Deutschland unterschiedliche europäische Arbeitsvorschriften zu häufig zu Lasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgelegt werden.   In den mehr als 150 Jahren ihrer Geschichte ist die SPD immer für die Belange der Beschäftigten eingetreten. Und die SPD hat sich in diesen 150 Jahren immer für einheitliche Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen in Europa eingesetzt. In Berlin tragen hier politisch vor allem Abgeordnete und Regierungsmitglieder im Land und in den Bezirken die Verantwortung, gegen den Missbrauch von EU-Freizügigkeit einzutreten.
Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Die SPD-Fraktion hat mit dem Beschluss (siehe Drucksachen 17/1152 und 17/1365) des Landesmindestlohngesetzes, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Berliner Verwaltung (§2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes, AZG), der landesunmittelbaren öffentlich rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen (§ 28 des AZG), der Hochschulen, der Gerichte des Landes Berlin, des Abgeordnetenhauses von Berlin, des Rechnungshofs von Berlin und des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mindestens den Mindestlohn nach § 9 erhalten. Das Land Berlin stellt im Rahmen seiner rechtlichen Zuständigkeiten und Befugnisse sicher, dass der Mindestlohn auch bei privatrechtlich organisierten Landesbeteiligungen eingehalten wird. Siehe hierzu auch Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 38/2013 S. 922 bis 923 vom 28.12.2013. Das Landesmindestlohngesetz trat am 29.12.2013 in Kraft.   Stellungnahme SenAIF:  Der Senat unterstützt und berät aktiv Beschäftigte, die im Rahmen der EU-Freizügigkeit in Berlin arbeiten und schützt sie damit vor Umgehung der geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen.   Dazu dient insbesondere das vom DGB getragene und von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen finanzierte Beratungsbüro für entsandte Beschäftigte. Das Beratungsbüro hat im Jahr 2015 über 1800 Personen beraten. Seit dem Jahr 2016 wird das Büro mit 250.000 EUR (+70.000 im Vergleich zu 2015) durch die SenAIF finanziert.