Antrag 84/II/2019 Dem Mietenwahnsinn mit den wirksamsten Mitteln begegnen!

Status:
Erledigt

Wir begrüßen das zivilgesellschaftliche Engagement der Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“, sich für eine Abkühlung am Mietwohnungsmarkt einzusetzen. Die Initiative und die Unterzeichner*innen des Volksbegehrens haben einen wichtigen Impuls in die politische Debatte gegeben. Der Erfolg der Unterschriftensammlung ist für uns als SPD Berlin der klare Beleg dafür, dass das Mietenthema mit allen gesetzlich möglichen und mietenpolitisch effektiven Mitteln angegangen werden muss.

Die gesetzliche Grundlage für eine Vergesellschaftung ist für uns klar gegeben. Die Frage, die wir als SPD Berlin mit dieser Resolution beantworten, ist jedoch nicht, ob Vergesellschaftungen möglich sind, sondern ob sie mietenpolitisch sinnvoll sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehen wir die mietenpolitische Effektivität des Gesetzesanliegens der Initiative als nicht gegeben an. Es ist für uns in der SPD gegenwärtig nicht das erfolgversprechendste Instrument, die Mietpreisexplosion einzudämmen.

Vier zentrale Punkte sprechen aus Sicht der SPD Berlin gegen das derzeitige Gesetzesanliegen der Initiative.

 

1) Der Wirkungsbereich des Gesetzesvorhabens ist sehr begrenzt.
Bei einer Enteignung von großen Wohnungsunternehmen könnten von den fast 1,7 Millionen Mietwohnungen in Berlin ca. 240.000 Wohnungen in kommunales Eigentum gebracht werden. Damit blieben neben den landeseigenen und Genossenschaftswohnungen immer noch fast 1 Million Wohnungen in privater Hand. Für diese Wohnungen gibt es auch nach einer Enteignung keine gesetzlichen Besserungen, vielmehr wird der Anlagedruck privater Vermieter auf dieses Segment noch zunehmen. Für die Mehrheit der Berliner*innen in Mietwohnungen würde sich also nichts verbessern.

 

2) Entschädigungszahlungen sind in Zeiten eines überhitzten Bodenmarktes unvernünftig hoch. Don’t play the game – change the rules! Egal wie hoch die Summe der Entschädigungszahlungen sein wird: Enteignungen sind eine Art Politik, am Marktgeschehen mitzuwirken, statt es zu regulieren. In Zeiten überhöhter Boden- und Immobilienpreise spielt man mit einem Enteignungsansatz das Anlegerspiel mit, statt die Spielregeln mit Gesetzen wie dem Mietendeckel zu ändern. Dies kann sogar dazu führen, dass die Entschädigungszahlungen als Exit-Strategie von Investment-Unternehmen bewusst einkalkuliert werden und mit Steuergeldern neue Renditemodelle finanziert werden.

 

3) Dem Instrument fehlt die Zielgenauigkeit.
Das Vorgehen der Initiative, Unternehmen nach der Größe des Wohnungsbestands zu enteignen, ist mietenpolitisch nicht zielführend. Es gibt Eigentümer*innen einzelner oder weniger Mietshäuser, die sich mieterfeindlich und sogar gesetzeswidrig verhalten. Andererseits gibt es Großvermieter, die sozial agieren. Egal bei welcher Schwelle ein Enteignungsgesetz greifen würde, es bleibt sozial nicht gerecht. Es trifft Vermieter*innen, die es nicht treffen sollte und gibt allen anderen einen Freibrief, auch denen, die tatsächlich unredlich agieren.

 

4) Es gibt wirksamere Mittel.

Die ersten drei Punkte zeigen: Vergesellschaftungen, wie sie die Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“ fordert, sind EIN Weg, das Mietenproblem zu adressieren, aber nicht der Königsweg. Das Instrument der Vergesellschaftung hat Vor- und Nachteile, wie jedes Gesetz. Daher muss es sich im Vergleich mit anderen Instrumenten messen lassen. Wenn Vergesellschaftungen im Vergleich aller gesetzlichen Möglichkeiten der beste Weg wäre, würden wir ihn als SPD Berlin unterstützen. Wir sehen aber in dem Berliner Mietendeckel einen weitaus effektiveren Weg, die Mietpreisspirale zu beenden. Denn er gilt für alle Berliner Bestandswohnungen und ist damit zielgenauer, zudem ist er mit weitaus weniger Steuerausgaben verbunden, die so für andere notwendige Investitionen der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen.

 

Auch wenn wir die gegenwärtigen Ziele der Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“ nicht unterstützen, werden wir den Dialog mit der Initiative fortsetzen und weitere Lösungen für das Mietenproblem Berlins suchen. Insbesondere bei einer gemeinsamen Adressierung bundespolitischer Stellschrauben der Mietengesetzgebung – wie der Entfristung und Verschärfung der Mietpreisbremse, der Abschaffung der Modernisierungsumlage und der Verringerung der Kappungsgrenzen – möchten wir diese Zusammenarbeit fortführen.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 304/II/2019