Antrag WV240/I/2018 Bundeseinheitliche Regelung zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsgefährdenden NO2 Emissionen durch Diesel-Kfzs – die Blaue Plakette jetzt

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27. Feb. 2018 mit seinem Grundsatzurteil festgestellt, dass Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in einzelnen Kommunen verhängt werden können. Damit obliegt es jeder Kommune eigenverantwortlich in ihren Luftreinhalteplänen solch ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in ihren Maßnahmenkatalog aufzunehmen. So können die Kommunen nur für einzelne Straßenzüge bzw. -abschnitte als letzte Maßnahme zur Einhaltung der NO2-Werte solch ein Verbot aussprechen. Dieses Verfahren wird zu einem Flickenteppich von Anwendungen des Fahrverbots führen, das sich in der Praxis als intransparent und kaum kontrollierbar erweisen dürfte.

 

Daher wird eine bundeseinheitliche Regelung zur Reduzierung von der NO2 Emissionen durch Diesel-Kfzs benötigt – die sog. Blaue Plakette, die in Analogie zur Grünen, Gelben und Roten Plakette für die Umweltzone einzuführen ist.

 

Es werden daher alle sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, des Bundestages und des Berliner Senats, aber auch der Landesvorstand aufgefordert, sich mit aller Dringlichkeit bei der geschäftsführenden, aber erst recht auch bei der neuen Bundesregierung sowie in den Bund-Länder Gremien dafür einzusetzen, dass es nun endlich zu der Einführung der Blauen Plakette kommt.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme WV78/II/2017 in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

LPT I/2018: Empfehlung der Antragskommission: Erledigt bei Annahme WV79/II/2017 in der Fassung der Antragskommission (Kein Konsens)
Antrag war auf der Dissensliste und wurde auf dem Parteitag nicht mehr beraten