Antrag 26/II/2018 Bildung einer Leitbildkommission

Status:
Annahme

Es wird eine Leitbildkommission zum Thema „Grundsatzfrage: Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit – Definition und Vereinbarkeit mit sozialdemokratischen Grundwerten“ im Landesvorstand gebildet.

 

Diese Kommission wird sich mit dem Phänomen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit (auch pauschalisierende Ablehnungskonstruktionen) und der Vereinbarkeit mit sozialdemokratischen Grundwerten auseinandersetzen. Aufgabe dieser Kommission wird es sein, die Begrifflichkeit der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit hinsichtlich ihres Wirkungsraumes und Ausprägung zu definieren sowie klar festzuhalten, wo pauschalisierende Ablehnungskonstruktionen für sozialdemokratische Willensbildungsprozesse als unvereinbar angesehen werden müssen.

 

An dieser Kommission müssen alle Arbeitsgemeinschaften, welche die Interessen marginalisierter Gruppen innerhalb des Landesverbandes Berlin vertreten, vertreten sein (AG Selbstaktiv, ASF, AG Migration und Vielfalt, SPDqueer, Jusos, AG 60+). Die Leitung wird durch die Landesvorsitzenden dieser Landesarbeitsgemeinschaften bestimmt.

 

Das Ergebnis soll in Berichtsform dem SPD-Landesvorstand bis zum Parteitag I im Frühjahr 2019 vorgelegt werden.

 

Die statutarische Substanz der SPD wird anhand der Ergebnisse der Arbeit der Leitbildkommission „Grundsatzfrage: Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit – Definition und Vereinbarkeit mit sozialdemokratischen Grundwerten“ sowie anhand der Beschlüsse von 2015 kritisch überprüft und wo nötig angepasst.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Es wird eine Leitbildkommission zum Thema „Grundsatzfrage: Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit – Definition und Vereinbarkeit mit sozialdemokratischen Grundwerten“ im Landesvorstand gebildet.

 

Diese Kommission wird sich mit dem Phänomen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit (auch pauschalisierende Ablehnungskonstruktionen) und der Vereinbarkeit mit sozialdemokratischen Grundwerten auseinandersetzen. Aufgabe dieser Kommission wird es sein, die Begrifflichkeit der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit hinsichtlich ihres Wirkungsraumes und Ausprägung zu definieren sowie klar festzuhalten, wo pauschalisierende Ablehnungskonstruktionen für sozialdemokratische Willensbildungsprozesse als unvereinbar angesehen werden müssen.

 

An dieser Kommission müssen alle Arbeitsgemeinschaften, welche die Interessen marginalisierter Gruppen innerhalb des Landesverbandes Berlin vertreten, vertreten sein (AG Selbstaktiv, ASF, AG Migration und Vielfalt, SPDqueer, Jusos, AG 60+). Die Leitung wird durch die Landesvorsitzenden dieser Landesarbeitsgemeinschaften bestimmt.

 

Das Ergebnis soll in Berichtsform dem SPD-Landesvorstand im Laufe des Jahres 2019 vorgelegt werden.

 

Die statutarische Substanz der SPD wird anhand der Ergebnisse der Arbeit der Leitbildkommission „Grundsatzfrage: Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit – Definition und Vereinbarkeit mit sozialdemokratischen Grundwerten“ sowie anhand der Beschlüsse von 2015 kritisch überprüft.