Antrag 63/II/2019 Barrierefreiheit auf Berliner Straßen

Status:
Erledigt

Die Abgeordneten der SPD auf Bezirks- und Landesebene werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass im Teil Fußverkehr ein Recht auf Barrierefreiheit auf Berliner Straßen insbesondere für Gehbehinderte und Senior*inn*en verankert wird. Die Barrierefreiheit gilt insbesondere für Grünphasen an Hauptverkehrsstraßen, wo auch Gehbehinderte mit deutlich verlangsamter Geschwindigkeit (z.B. Rollatorfahrer*innen durchschnittlich 2 km/h) die Fahrbahnen während der Grünphase weitgehend (mindestens zu dreivierteln) während einer Grünphase überqueren können müssen. Diese Forderung ist auf Anforderung ist von den zuständigen Stellen in Berlin an gemeldeten Ampelkreuzungen innerhalb von sechs Monaten zu realisieren.

 

Darüber hinaus muss im Gesetz, aber vor allem in der Umsetzung mit Blick auf den demographischen Wandel sichergestellt werden, dass gehbehinderte zu Fuß Gehende an Hauptverkehrsstraßen mit beidseitiger Wohnbebauung und/oder Versorgungsinfrastruktur (Einkaufsläden, Apotheken, Cafe´s, Kinos, Arztpraxen etc.) mindestens alle 250m ein Möglichkeit vorfinden, wo sie gesichert und mit abgesenkten Bordsteinen die Fahrbahn(en) überqueren können (Zebrastreifen/FGÜ oder Bedarfsampel). Auch hier muss bei Ampelschaltungen der Geschwindigkeit Gehbehinderter entsprochen werden.

 

In Wohn- und Nebenstraßen sind – insbesondere, wenn Querparken erlaubt ist – mindestens alle 150m Durchgänge über die Fahrbahn einzurichten, die auch mit Rollstühlen, Rollatoren oder Kinderwägen zu benutzen sind (abgesenkte Bordsteine). Interessenverbänden von Senioren und Behinderten soll im Mobilitätsgesetz ein Recht zugewiesen werden, die Einrichtungen zur sicheren barrierefreien Straßenüberquerung beantragen zu können und deren Realisierung innerhalb von einem Jahr ab Beantragung einzufordern.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch tätiges Handeln (Konsens)