Antrag 42/I/2015 Aufhebung der Vorrangprüfung

Status:
Annahme

Die SPD Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, das Aufenthaltsgesetz und die Beschäftigungsverordnung mit dem Ziel zu ändern, die Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit bei der Prüfung der Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern aufzuheben.

 

Darüber hinaus werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats aufgefordert, sich für eine Bundesratsinitiative einzusetzen, die die Aufhebung der Vorrangprüfung zum Ziel hat.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Seit dem 1. Januar 2015 entfällt die Vorrangprüfung für Hochschulabsolventinnen und -absolventen in Engpassberufen, die die Voraussetzungen für eine Blaue Karte EU erfüllen, und für Fachkräfte, die eine anerkannte Ausbildung für einen Engpassberuf nach der Positivliste der Bundesagentur für Arbeit haben beziehungsweise an einer Maßnahme für die Berufsanerkennung teilnehmen. Zudem wurde für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete die Wartefrist für den Zugang zum Arbeitsmarkt auf 3 Monate verkürzt und der Entfall der Vorrangprüfung auf 15 Monaten Aufenthalt abgesenkt bzw. für Mangelberufe und bei inländischer Ausbildung ganz abgeschafft. Die Landesarbeitsminister und -ministerinnen haben sich auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Ende 2015 auf das Ziel des vorrübergehenden Aussetzens der Vorrangprüfung verständigt. Eine Bundesratsinitiative wird erfolgen, wenn die Bundesregierung ihr nicht mit eigenen Initiativen zuvorkommt.