Antrag 117/I/2018 Arbeitnehmervertreter in Gläubigerausschüsse einsetzen

Status:
Annahme

Die SPD-Bundestagsfraktion und die Landesregierungen mit sozialdemokratischer Beteiligung werden aufgefordert, die Mitarbeit von Arbeitnehmervertretern in nach der Insolvenzordnung zu bildenden – vorläufigen – Gläubigerausschüssen abzusichern, indem sichergestellt wird, dass diesen Ausschüssen immer Arbeitnehmervertreter angehören. Die diesbezügliche „Soll“-Vorschrift im Gesetz ist in eine „Muss“-Vorschrift umzuwandeln. Zudem ist klarzustellen, dass Arbeitnehmervertreter auch dann dem Gläubigerausschuss angehören müssen, wenn die Arbeitnehmer keine Gläubiger im technischen Sinne sind. Die Arbeitnehmervertreter sind durch eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zu Lasten der Masse gegen Haftungsrisiken abzusichern.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Überwiesen an SPD Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: