Antrag 11/I/2015 Antrag zur Erweiterung des Resettlement-Programms des Bundes

Status:
Annahme

Um uns herum schwellen die Konflikte in unerträglichen Ausmaß an: ob in der Ukraine, im Jemen, in Syrien, im Irak: Der zivilen Bevölkerung zu helfen ist ein Gebot der Menschlichkeit. Die Bundesregierung muss hier Verantwortung übernehmen. Die Bundesregierung hat über das bestehende Asylrecht hinaus die souveräne Möglichkeit seine jährlich im Rahmen des Resettlement-Programms der UNHCR (Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen) zur Verfügung gemachten Plätze für Flüchtlinge zu erhöhen.

 

Resettlement ermöglicht die Neuansiedlung von Flüchtlingen in einem anderen als ihr Aufnahmeland. Im Rahmen des deutschen Resettlement-Programms werden hilfsbedürftige Flüchtlinge aufgenommen, die einen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland bekommen können. Derzeit nimmt Deutschland jährlich nur 500 Menschen über das Resettlement-Programm auf.

Es muss den Flüchtlingen nicht nur eine unbürokratische Einreise, sondern auch eine wirkliche Sicherheit und Integrationschancen ermöglicht werden.

 

Wir fordern daher:

  • eine drastische und dauerhafte Erhöhung der durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellten Plätze im Rahmen des Resettlement-Programms
  • für in Deutschland aufgenommene Resettlement-Flüchtlinge nach § 23 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes:
    • das Recht auf freie Erwerbstätigkeit
    • Sozialleistungen nach SGB II und SGB XII
    • Anspruch auf eine angemessene Unterkunft
    • Anspruch auf die Teilnahme von Sprach- und Integrationskursen
    • Kostenlose Migrationsberatung
  • eine Reform des Resettlement-Verfahrens:
  • Das Resettlement-Auswahlverfahren sollte nicht nach Bildungsstand, Herkunft oder Religionszugehörigkeit entschieden werden, sondern je nach Notlage.
    • Das Verfahren soll von der vor Ort in den Flüchtlingslagern funktionierenden Aufnahmestellen organisiert werden. Familienmitglieder der Flüchtlinge müssen automatisch auch an dem Programm eingebunden und bei der Einreise die Familienzusammenführung beachtet werden.
    • Es sollte unmittelbar nach der Ankunft eine intensive Erstbetreuungsphase mit gesundheitlicher und psychologischer Unterstützung stattfinden.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung (Kein Konsens)
Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Seite Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Erledigt Ä-01 zum Antrag 11/I/2015 Ändern 43 38 43, füge ein Zeile 38: „Der Bundesparteitag der SPD möge beschließen“   43, Z.53, Z.55, und S. 44, Z. 44, Z.13, Z. 27, Z.29: ersetze „Flüchtlinge“ durch „Geflüchtete“   43, Z. 49, ersetze „gemachten“ durch „gestellten“.   43, Z.55: Streiche „hilfsbedürftige“   44, Z. 17, füge ein vor „Unterkunft“: „eigene“   22, füge einen neuen Spiegelstrich ein: „Resettlement-Flüchtlinge erhalten eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, eine Niederlassungserlaubnis und eine Anerkennung als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention.“   22, füge einen neuen Spiegelstrich ein: „Resettlement-Flüchtlinge erhalten eine freie Wohnortwahl ohne Residenzpflicht. Kommunen stellen für sie ausreichende Kontingente im öffentlichen Wohnungsbau bereit.“   44, Z. 22: Streiche „sollte“ und ersetze mit „darf“   Z.22: Füge ein: "Resettlement-Programme sind für uns ein erster, wichtiger Zwischenschritt. Wir setzen uns deshalb weiterhin für ein globales Recht auf Migration und Bewegungsfreiheit ein, das durch die Bundesrepublik Deutschland aktiv gefördert werden muss, sowie einem bedingungslosen Bleiberecht. Grenzen müssen überwunden werden.
Beschluss: Annahme
Beschluss-PDF: