Antrag 177/I/2018 Anhebung der Besoldung Berliner Verwaltung

Status:
Überweisung

„You get what you pay“! Berliner Verwaltung konkurrenzfähig und attraktiv zum Bund und anderen Ländern machen: Der Senat und die Abgeordnetenhaus-Fraktion werden aufgefordert die notwendigen Schritte für eine Anhebung der Besoldung bis 2021 auf Niveau des Bundes und Neubewertung der Stellen und der Ämter in der Landesbesoldungsordnung bis 2020 vorzunehmen, um konkurrenzfähig zu anderen Bundesländern und dem Bund zu werden auch auf Führungspositionen. Bei Tarifbeschäftigten sind Schritte einzuleiten, um eine Angleichung an die Bezahlung Brandenburger Kommunen zu finden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AH Fraktion (Kein Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020: Die Anpassung der Besoldung ist durch das BerlBVAnpG 2019/2020 erfolgt.     Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK VI):    Anhebung der Besoldung Berliner Verwaltung   Das Antragsanliegen findet sich kontinuierlich in der Umsetzung. Bereits mit dem Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2016-2021 hat sich die SPD-Fraktion für die Anhebung der Besoldung der Berliner Beamten und Beamtinnen auf das durchschnittliche Niveau der Länder bis 2021 stark gemacht. Der Senat hat am 15.05.2018 die vollständige Anpassung der Beamtenbesoldung an den Durchschnitt der übrigen Bundesländer bis zum Jahr 2021 beschlossen. Die dafür erforderlichen Besoldungsanpassungen sollen jährlich 1,1 Prozentpunkte über dem Anpassungsdurchschnitt der übrigen Bundesländer erfolgen. Der Zeitpunkt der jährlichen Anpassung soll sukzessive bis 2021 auf den 1. Januar vorgezogen werden. Die schrittweise Anpassung wurde unter anderem durch eine Erhöhung der Jahressonderzahlung und über Sockelbeträge umgesetzt, womit insbesondere die unteren Besoldungsgruppen im Besoldungsniveau aufholen konnten. Die letzte aktuelle Anpassung der Besoldung erfolgte zum 1. Februar 2020 mit erneut 4,3% Aufwuchs. Erledigt.   Bezüglich der Forderung der Neubewertung der Stellen und Ämter lässt sich sagen, dass sich die SPD-Fraktion für eine Zentralisierung der Stellenbewertungen einsetzt und diese für geboten hält. Das Thema wird weiterhin auf Senats- und Bezirksebene diskutiert. Es besteht dabei erheblicher Erörterungsbedarf. Im Unterausschuss für Personal, Verwaltung, Produkthaushalt und Personalwirtschaft des Hauptausschusses wird das Thema parlamentarisch begleitet. Bisherige Auskünfte der beteiligten Akteure deuten darauf hin, dass eine abschließende Umsetzung dieses Themas nicht mehr in dieser Legislaturperiode zu schaffen ist. In Umsetzung.  
Überweisungs-PDF: