Antrag 68/III/2016 Altersgrenze Ermäßigungstarif Bäderbetriebe

Die Altersgrenze von 27 Jahren für Auszubildende und Studierende bezüglich des Ermäßigungstarifs bei dem Erwerb von Eintrittskarten in Schwimmbäder ist aufzuheben.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der AH-Fraktion 2018:   Auch nach Einführung der neuen Tarife ab 1. Februar 2018 schließen die Ermäßigungen der Berliner Bäderbetriebe nur Auszubildende ein, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben und eine Bescheinigung ihrer Ausbildungseinrichtung vorlegen können. Für die Änderung der Tarifsatzung war die Erhöhung von Transparenz und die soziale Gestaltung der Tarifstruktur leitend. Zahlreiche Anfragen, Ausschussbesprechungen und Senatsberichte zeugen davon, mit welcher Kontinuität die SPD-Fraktion die Berliner Bäder beobachtet und kritisch begleitet. (Siehe u.a. Rote Nr. 1026 A-F, Rote Nr. 1188 A) Im Zuge dessen hat die SPD-Fraktion im Oktober 2017 einen Antrag beschlossen, in dem sie den Senat zur Überarbeitung des 2015 verabschiedeten »Bäderkonzepts 2025« auffordert. Bei der Überarbeitung soll der Senat insbesondere dem gesetzlichen Auftrag der sozialen Daseinsvorsorge folgen. Dazu gehört, die Tarifsatzung der Berliner Bäderbetriebe nach sozialen Kriterien zu überarbeiten, damit auch Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen die Bäderangebote regelmäßig nutzen können. Die Sicherung sozialer Preise für alle Berlinerinnen und Berliner mit geringem Einkommen schließt die Berücksichtig von Auszubildenden und Studierenden ein. Die Antragsberatungen halten noch an, weshalb die Befassung in Plenum und Ausschüssen noch aussteht.