Antrag Ini02/I/2016 Gesetzlicher Anspruch auf Umgangsmehrbedarf

Status:
Annahme

Das Land Berlin im Bundesrat und die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages werden aufgefordert, sich für eine klare und konsequente Lösung für den zusätzlichen finanziellen Bedarf von Kindern getrennt lebender Eltern einzusetzen.

 

Wir fordern einen Anspruch auf Mehrbedarf im Rahmen des SGB II für sogenannte temporäre Bedarfsgemeinschaften ohne Kürzung des Sozialgeldanspruchs im Haushalt des alleinerziehenden Elternteils. Zur Umsetzung dessen fordern wir eine gesetzliche Verankerung eines Umgangsmehrbedarfs zur Sicherstellung des Kindeswohls und Existenzsicherung des Kindes und des alleinerziehenden Elternteils.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme Landesgruppe der Berliner SPD - Bundestagsabgeordneten   Ini02/I/2016 Gesetzlicher Anspruch auf Umgangsmehrbedarf Die Landesgruppe Berlin der SPD-Bundestagsfraktion setzt sich gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen dafür ein, dass die gemeinsame Verantwortung für Kinder auch nach einer Trennung oder Scheidung gestärkt und entsprechend gute Rahmenbedingungen geschaffen werden. Unter anderem soll angemessen berücksichtigt werden, wenn sich beide Eltern an der Betreuung von Kindern beteiligen. Im Rahmen des 9. SGB II-Änderungsgesetzes hat sich die SPD-Bundestagsfraktion in der 18. Wahlperiode für einen Umgangsmehrbedarf stark gemacht, die Union hat dieses Vorhaben allerdings blockiert. Im Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion „Alleinerziehende stärker unterstützen – Kinderarmut bekämpfen“ aus dem Herbst 2016 wurde festgehalten: Beziehen beide Elternteile SGB II-Leistungen, soll es einen pauschalen Umgangsmehrbedarf geben, der dem Umgangsberechtigten zukommen soll. Dabei sollen die Leistungen des überwiegend erziehenden Elternteils nicht gekürzt werden, unabhängig davon, ob der andere Elternteil selbst SGB II-Leistungen erhält oder nicht. Ziel ist es, umgangsbedingte zusätzliche Aufwendungen in beiden Haushalten zu sichern, Nachteile für Alleinerziehende zu verhindern und positive Anreize für den Umgang beider Eltern mit ihrem Kind zu setzen. Außerdem wird damit ein Beitrag zur Verminderung des Verwaltungsaufwands geleistet.“ Im aktuellen Koalitionsvertrag heißt es: Wir werden prüfen, wie die bei Wahrnehmung des Umgangsrechts zusätzlich entstehenden Bedarfe bei der Leistungsgewährung künftig einfacher berücksichtigt werden können“. Die Landesgruppe Berlin der SPD-Bundestagsfraktion schließt sich dem Antrag der ASF an und wird sich auch in der 19. Wahlperiode entsprechend für die Einführung eines Umgangsmehrbedarfs einsetzen.