Antrag 01/I/2013 Wiedervorlage: § 4 Wahlordnung

Status:
Ablehnung

§ 4 der Wahlordnung – Verfahren bei Kandidatenaufstellungen – soll dahingehend erweitert werden, dass bei den Bezirkswahlvorschlägen zu den Bezirksverordnetenversammlungen mindestens jeder vierte Platz mit einer/einem Kandidaten im Alter 60plus besetzt wird.

Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)