Ä-02 zum Antrag 69.1/I/2019

Status:
Annahme mit Änderungen

ÄNDERUNGSANTRAG zu Antrag 69.1/1/2019 (Fassung der Antragskommission) der AGS Berlin

unter B) Handlungsebene Land Berlin auf Seite 129 werden nach Punkt 10.  folgende Punkte eingefügt:

 

11. Nicht ausgebaute Dachgeschosse sollen für die Nutzung als Wohnfläche mobilisiert werden.

12. Die Aufstockung bestehender Wohngebäude mit Flachdach um bis zu 3 Geschosse soll per städtebaulichem Vertrag ermöglicht werden.

13. Für die Mobilisierung von nicht mehr genutzten und benötigten Friedhofsflächen soll eine Taskforce gegründet werden, die aktiv die Kirchengemeinden anspricht. Diese Flächen sollen möglichst für Wohnraum, Grünflächen und Kleingartengelände genutzt werden.

 

Der bisherige Punkt 11 wird zu Punkt 14.“

 

Begründung:

In Berlin ist es möglich, durch den Ausbau von Dachgeschossen 40.000 Wohnungen zu schaffen. Ein weiterer Vorteil ist, dass durch den Ausbau die längst vorgeschriebene energetische Sanierung der Dachflächen durchgeführt wird. Da keine zusätzlichen Kosten für das Grundstück und die Ver- und Entsorgung anfallen, ist die Erstellung von Wohnraum hier besonders preisgünstig. Preistreibend beim Wohnungsbau sind besonders die Bodenpreise, die sich in den letzten 10 Jahren in Berlin mindestens verdoppelt und verdreifacht haben, und sich in Top-Innenstadtlagen sogar bis zu verzehntfacht haben.

Vorteilhaft ist daher auch die Aufstockung von Flachdächern, die in Leichtbauweise erfolgen kann. Dadurch könnten in Berlin bis zu 120.000 Wohnungen entstehen.

Durch die Mobilisierung von Friedhofsflächen können darüber hinaus Wohnbauflächen erschlossen werden, oder auch neue Grünflächen entstehen oder Ersatzflächen für Kleingärten genutzt werden, die bei der Bebauung von Kleingärten an anderer Stelle wegfallen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

ÄNDERUNGSANTRAG zu Antrag 69.1/1/2019 (Fassung der Antragskommission) der AGS Berlin

unter B) Handlungsebene Land Berlin auf Seite 129 werden nach Punkt 10.  folgende Punkte eingefügt:

11. Nicht ausgebaute Dachgeschosse sollen für die Nutzung als Wohnfläche mobilisiert werden.

12. Die Aufstockung bestehender Wohngebäude mit Flachdach um bis zu 3 Geschosse soll per städtebaulichem Vertrag ermöglicht werden.

13. Wo möglich sollen nicht mehr genutzte und benötigte Friedhofsflächen für Wohnraum und Grünflächen genutzt werden.

 

Der bisherige Punkt 11 wird zu Punkt 14.

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

ÄNDERUNGSANTRAG zu Antrag 69.1/1/2019 (Fassung der Antragskommission) der AGS Berlin

unter B) Handlungsebene Land Berlin auf Seite 129 werden nach Punkt 10.  folgende Punkte eingefügt:

11. Nicht ausgebaute Dachgeschosse sollen für die Nutzung als Wohnfläche mobilisiert werden.

12. Die Aufstockung bestehender Wohngebäude mit Flachdach um bis zu 3 Geschosse soll per städtebaulichem Vertrag ermöglicht werden.

13. Wo möglich sollen nicht mehr genutzte und benötigte Friedhofsflächen für Wohnraum und Grünflächen genutzt werden.