Ä-1 zum Antrag 122/I/2019

Status:
Annahme

Antragsteller:  Fachausschuss für Internationale Politik, Frieden und Entwicklung

 

Antrag 122/I/2019 „Fairhandel durch Europa wirksam gestalten“

 

Der Landesparteitag möge beschließen:

Der Bundesparteitag  möge beschließen:

 

Die europäische Sozialdemokratie setzt sich für fairen Handel ein. Die EU-Handelspolitik ist nicht nur ein Instrument der Wirtschaftsförderung. Im Kern geht es um die Frage, nach welchen Regeln wir in einer globalisierten Welt leben wollen. Wir wollen fairen statt freien Handel. Der beste Rahmen, um faire Handelsregelungen zu erreichen sind die Vereinten Nationen mit ihren Organisationen für Arbeit (ILO), Handel (UNCTAD)  sowie die Welthandelsorganisation (WTO). Gemeinsam mit unseren Partnern in Europa und weltweit wollen wir die aktuellen Blockaden im Bereich multilateraler Verhandlungen zum Welthandel überwinden.

 

Bilaterale Handelsabkommen der EU mit wichtigen Partnern sind aufgrund der Blockade in der WTO zu einer immer stärker genutzten Alternative geworden. Unser Ziel ist es, in allen Handels-, Investitions- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Regeln für die verbindliche Einhaltung und Umsetzung menschenrechtlicher, ökologischer, verbraucherpolitischer und sozialer Standards, wie beispielsweise der ILO-Kernarbeitsnormen, mit konkreten und wirksamen Beschwerde-, Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen zu vereinbaren. Die Nachhaltigkeitskapitel in den bisher abgeschlossenen Verträgen haben sich als zu schwach für die Erreichung der beschriebenen Ziele einer nachhaltigen Handelspolitik erwiesen und müssen daher robuster ausgestaltet werden.

 

Wir fordern eine Neuausrichtung der gesamten Handelspolitik der EU und Deutschlands gegenüber Afrika an den zentralen Kriterien des Cotonou-Abkommens   Armutsbekämpfung, Entwicklung und   regionale Integration. Sowohl die bereits ratifizierten wie die noch im Verhandlungsprozess befindlichen und noch geplanten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und afrikanischen Staaten und Regionalorganisationen sind so umzusetzen bzw. auszugestalten, dass kein afrikanischer Vertragspartner sich gegenüber dem vor Vertragsabschluss bestehenden Zustand schlechter stellt  und dass Spielräume für Ausgleichsmaßnahmen für Verluste im Handelsaustausch sowie eine stärkere Diversifizierung von Wirtschaft und Handel, nachholende Industrialisierung und höhere Wertschöpfungsanteile auf Seiten der afrikanischen Partner erhalten bzw. neu geschaffen werden können. Die bestehenden Präferenzzugänge zum europäischen Markt für bisher wegen ihres niedrigen Pro-Kopf-Einkommens  oder anderen Benachteiligungen begünstigten afrikanischen Partner dürfen durch bestehende und geplante Wirtschaftspartnerschaftsabkommen weder aufgehoben noch durch erzwungene ungleichgewichtige Marktöffnungen für Güter und Dienstleistungen aus der EU entwertet werden.

 

Alle Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Ländern und Regionen aus Afrika, Karibik und Pazifik müssen eng begleitet werden, um eine konsequente und nachhaltige Erfüllung der hier genannten Ziele, Kriterien und Standards zu gewährleisten.

 

Des Weiteren  wollen wir Afrika bei der Schaffung einer afrikanischen Freihandelszone unterstützen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)