Ä-16 zum Antrag 183/I/2019

Ersetzen Z. 98-100 bis „zu etablieren“

 

„Damit die Einhaltung der Zielvereinbarungen überprüft werden kann, ist ein gesamtstädtisches Monitoringsystem zu etablieren. Nach dem Vorbild der Bürgerämter führen die einzurichtenden Monitoringstellen anhand vereinbarter Qualitätsstandards eine kontinuierliche Messung und Analyse von Steuerungsdaten durch und melden Abweichungen an die für die Steuerung verantwortlichen Stellen.“

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung (Konsens)