Ä-01 zum Antrag 06/II/2015

Status:
Nicht abgestimmt

Neue Überschrift: Mindestlohn- und Mindestarbeitsbedingungen gelten für Alle

 

Der Landesparteitag möge beschließen:

 

Die Freizügigkeit in der EU darf nicht zur Ausnutzung von Beschäftigten und Geflüchteten führen.

Bei jeder Beschäftigung, auch von EU-Bürger*innen, durch Unternehmen und landeseigenen Betriebe müssen Fraktion und Regierungsmitglieder der SPD die Einhaltung der geltenden Gesetze und Tarife sowie rechtlich nachvollziehbar dokumentierte Kontrolle durch die zuständigen öffentlichen Stellen aktiv einfordern und unterstützen.

 

Das gilt insbesondere für:

 

  • die Einhaltung deutscher Arbeits- und Sozialgesetze;
  • die Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutz;
  • die Anmeldung zu Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung;
  • die Zahlung des Mindestlohns;
  • die Einhaltung der Tariftreue, vorrangig bei Ausgliederungen, auch bei landeseigenen Betrieben;
  • die Einhaltung des Vergaberechts bei öffentlichen Aufträgen und Auftragsvergabe durch landeseigene Betriebe, insbesondere bei der Vergabe an Subunternehmen;
  • die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften einschließlich des Vergaberechts bei öffentlichen Zuwendungen an Träger, Organisationen, Unternehmen etc.;
  • den Ausbau der rechtlichen Beratungseinrichtungen für Beschäftigte und Unternehmen.

 

 

Begründung:

 

Viele Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Geflüchtete kommen zu uns nach Deutschland, um hier zu arbeiten –als entsandte Beschäftigte, als regulär und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte oder als Selbständige. Die SPD Berlin begrüßt dies ausdrücklich als Bereicherung und sichtbares Zeichen eines offenen Europa. Gleichzeitig wendet sich die SPD Berlin aufs schärfste dagegen, dass hier in Deutschland unterschiedliche europäische Arbeitsvorschriften zu häufig zu Lasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgelegt werden.

 

In den mehr als 150 Jahren ihrer Geschichte ist die SPD immer für die Belange der Beschäftigten eingetreten. Und die SPD hat sich in diesen 150 Jahren immer für einheitliche Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen in Europa eingesetzt. In Berlin tragen hier politisch vor allem Abgeordnete und Regierungsmitglieder im Land und in den Bezirken die Verantwortung, gegen den Missbrauch von EU-Freizügigkeit einzutreten.

Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Neue Überschrift: Mindestlohn- und Mindestarbeitsbedingungen gelten für Alle

 

Der Landesparteitag möge beschließen:

 

Die Freizügigkeit in der EU darf nicht zur Ausnutzung von Beschäftigten und Geflüchteten führen.

Bei jeder Beschäftigung, auch von EU-Bürger*innen, durch Unternehmen und landeseigenen Betriebe müssen Fraktion und Regierungsmitglieder der SPD die Einhaltung der geltenden Gesetze und Tarife sowie rechtlich nachvollziehbar dokumentierte Kontrolle durch die zuständigen öffentlichen Stellen aktiv einfordern und unterstützen.