Antrag WV57/I/2018 Wiedereinführung der Gemeinnützigkeit von Wohnungsgenossenschaften

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf zur Einführung der Gemeinnützigkeit des genossenschaftlichen Wohnungswesen zu erarbeiten und in den Deutschen Bundestag einzubringen.

 

Durch steuerliche Entlastung sollen die Wohnungsgenossenschaften zum Bau neuer Wohnungen angeregt werden. Zugleich soll die Gründung neuer Wohnungsgenossenschaften angeregt werden. Zusätzlich soll ein Förderprogramm für Wohnungsneubau an die Gemeinnützigkeit gebunden werden. Der genossenschaftliche Wohnungssektor ist besonders wertvoll, da die Mieterinnen und Mieter hier selbst EigentümerInnen der Wohnungen sind, eigenständig entscheiden können, und nicht fremden Renditeinteressen ausgeliefert sind. Ziel ist die prekäre Situation mit drastischem Wohnraummangel und immer schneller steigenden Mieten zu beheben. Der Gesetzesentwurf kann sich dabei an der bis 1989 in der Bundesrepublik geltenden Rechtslage für die Wohnungsgemeinnützigkeit orientieren.

 

Die Mitbestimmungsrechte der Genossinnen und Genossen sind zu stärken.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme der Neufassung der AK 60.1/II/2018 (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

LPT I/2018: Überwiesen an FA VIII – Soziale Stadt