Antrag 49/II/2018 Wasserversorgung in öffentliche Hand

Status:
Annahme

Die Wasserversorgung gehört in die öffentliche Hand vor Ort. Das muss im Grundgesetz verankert werden. Die SPD Bundestagsfraktion muss sich dafür einsetzen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die sozialdemokratischen Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und der Bundesregierung sollen dafür sorgen, dass die Wasserversorgung in die öffentliche Hand kommt und bleibt.

Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Angenommen 
Überweisungs-PDF: