Antrag 59/III/2016 Wahlalter 16 im Land Berlin

Wir fordern die Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, das aktive Wahlrecht zu den Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin von 18 auf 16 Jahre zu senken.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der AH-Fraktion 2018:   Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin teilt das Anliegen dem Grunde nach. Die Schwierigkeit besteht jedoch in der erforderlichen Verfassungsänderung, denn das aktive Wahlrecht ist in Art. 33 Abs. 3 der Verfassung von Berlin (VvB) geregelt. Für eine Abänderung des derzeitigen Mindestalters von 18 Jahren ist nach Art. 100 VvB eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Abgeordnetenhauses erforderlich. Derzeit hat das Abgeordnetenhaus 160 Mitglieder. Es wären mindestens 107 Mitglieder für eine Verfassungsänderung erforderlich; die Koalitionsfraktionen verfügen über 92 Mitglieder. Es fehlen demnach 15 Stimmen. Die CDU verfügt über 31, die AfD über 23 und die FDÜ über 12 Stimmen. Bisher lehnt die CDU eine Änderung des Wahlalters ab.