Antrag 51/I/2017 Verankerung der Akzeptanzförderung von Vielfalt im Berliner Schulgesetz

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich für die umgehende Verankerung der Akzeptanzförderung von Vielfalt und das Verbot von Diskriminie¬rung im Berliner Schulgesetz einzusetzen.

 

Hierzu soll zunächst in Paragraph 2 des Berliner Schulgesetzes (‚Recht auf Bildung und Erziehung‘) Abs. 1 die bisherige Formulierung (‚Jeder junge Mensch hat ein Recht auf zukunftsfähige schulische Bildung und Erziehung ungeachtet seines Ge¬schlechts, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Herkunft, einer Behinderung, seiner re¬ligiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität und der wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Stellung seiner Erziehungsberechtigten.‘) ersetzt werden durch ‚Jeder Mensch hat ein Recht auf zukunftsfähige schulische Bildung und Erziehung ungeachtet einer möglichen Behinderung, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Geschlechtsidentität, der Hautfarbe, des Lebensalters, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität und des sozio-ökonomischen Status und der Sprache.‘ und in Paragraph 16 des Berliner Schulgesetzes („Einführung von Schulbüchern und anderen Unterrichtsmedien“) Abs. 1, Satz 1, Nr. 5 die bisherige Formulierung („nicht ein geschlechts-, religions- oder rassendiskriminierendes Verständnis fördern“) ersetzt werden durch „keine diskriminierenden Inhalte oder Darstellungen enthalten und Vielfalt namentlich in Bezug auf Behinderung, ethnische Herkunft, Geschlecht, Ge¬schlechtsidentität, Hautfarbe, Lebensalter, Religion, Weltanschauung, sexuelle Identität, so¬zio-ökonomischer Status und Sprache widerspiegeln.“

 

Darüber hinaus ist in Paragraph 1 des Berliner Schulgesetzes („Auftrag der Schule“) das Verbot von Diskriminierung, einschließlich einer Be¬griffsdefinition und des Geltungsbereichs zu verankern.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

 

 

 

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich für die umgehende Verankerung der Akzeptanzförderung von Vielfalt und das Verbot von Diskriminie¬rung im Berliner Schulgesetz einzusetzen.

 

Hierzu soll zunächst in Paragraph 2 des Berliner Schulgesetzes (‚Recht auf Bildung und Erziehung‘) Abs. 1 die bisherige Formulierung (‚Jeder junge Mensch hat ein Recht auf zukunftsfähige schulische Bildung und Erziehung ungeachtet seines Ge¬schlechts, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Herkunft, einer Behinderung, seiner re¬ligiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität und der wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Stellung seiner Erziehungsberechtigten.‘) ersetzt werden durch ‚Jeder Mensch hat ein Recht auf zukunftsfähige schulische Bildung und Erziehung ungeachtet insbesondere einer möglichen Behinderung, der Herkunft, des Geschlechts, der Geschlechtsidentität, der sexuellen Identität, der Hautfarbe, der religiösen oder anderen Weltanschauungen, der Sprache und der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stellung seiner selbst und seiner Erziehungsberechtigten.

 

In Par. 16 des Berliner Schulgesetzes, Absatz 1, Satz 1, Nummer 5 wird die bisherige Formulierung ersetzt durch „keine diskriminierenden Inhalte oder Darstellungen gem. §2 Abs.1 enthalten und Vielfalt insbesondere in Bezug auf Behinderung, Herkunft, Geschlecht, Geschlechtsidentität, Hautfarbe, Lebensalter, Religion, Weltanschauung, sexuelle Identität, wirtschaftlich und gesellschaftlicher Status und Sprache widerspiegeln.“

Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der AH-Fraktion 2018:   Antrag wird derzeit erarbeitet.