Antrag 140/I/2018 Wahlmöglichkeit der Krankenversicherung für Beamte im Bund stärken

Status:
Annahme

Die SPD-Fraktionsmitglieder im Bundestag werden aufgefordert, sich im Bundestag dafür einzusetzen, dass nach Hamburger Vorbild Beamten der Weg in die gesetzliche Krankenversicherung erleichtert wird. Dazu soll wie in Hamburg geplant, auch Beamten der hälftige Arbeitgeberanteil für die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt werden. Eine Rückkehr in die Privatkrankenversicherung ist nach individueller Ausübung der Option ausgeschlossen. Dies ist nicht nur ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Bürgerversicherung, sondern gerade für besonders schutzbedürftige Gruppen unter den Beamten, wie Beamte mit Kindern oder Menschen mit Behinderung sozial geboten. Durch diese Zahlung wird eine echte Wahlfreiheit im öffentlichen Dienst geschaffen und der alternativlose Zwang in die private Krankenversicherung beendet. Durch den Wegfall des Verwaltungsaufwandes bei der Beihilfestelle wird ein erheblicher Teil der zuerst entstehenden Mehrkosten sofort kompensiert, während langfristig durch den Wegfall der individuellen Beihilfe überhaupt keine mehr zum heutigen System höheren Kosten entstehen.

 

Die SPD hat mehrfach beschlossen den Weg zu einer Bürgerversicherung zu gehen, so dass die eigene Glaubwürdigkeit den gleichen Weg wie in Hamburg unter dem SPD-Bürgermeister Olaf Scholz gebietet.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Überwiesen an SPD-Parteivorstand
Überweisungs-PDF: