Antrag 205/II/2018 Trennungsgebot beitragsgedeckter und versicherungsfremder Leistungen gesetzlich verankern

Um die gesetzliche Rente als Garant einer lebensstandardsichernden Altersrente zu sichern, sind wir überzeugt, dass sie nicht durch versicherungsfremde Leistungen finanziell geschwächt werden darf.

 

Der Bund soll gesetzlich verpflichtet werden diese Leistungen aus Steuergeldern in gleicher Höhe zu ersetzen. Dabei handelt es sich nicht um einen Zuschuss, sondern um einen Pflichtanteil aus dem steuerfinanzierten Bundeshaushalt. Dieser Pflichtanteil dient als Ausgleichszahlung des finanziellen Aufkommens versicherungsfremder Leistungen.   

 

Wir fordern daher nicht beitragsgedeckte Leistungen (versicherungsfremde Leistungen) per Gesetz genau zu definieren!

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AG 60plus, FA IX - Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

(WIEDERVORLAGE | LPT II/2018: Überwiesen an FA VII – Wirtschaft und Arbeit)

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Um die gesetzliche Rente als Garant einer lebensstandardsichernden Altersrente zu sichern, sind wir überzeugt, dass sie nicht durch versicherungsfremde Leistungen finanziell geschwächt werden darf.

 

Der Bund soll gesetzlich verpflichtet werden diese Leistungen aus Steuergeldern in gleicher Höhe zu ersetzen. Dabei handelt es sich nicht um einen Zuschuss, sondern um einen Pflichtanteil aus dem steuerfinanzierten Bundeshaushalt. Dieser Pflichtanteil dient als Ausgleichszahlung des finanziellen Aufkommens versicherungsfremder Leistungen.   

 

Wir fordern daher nicht beitragsgedeckte Leistungen (versicherungsfremde Leistungen) per Gesetz genau zu definieren!

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019:  Überwiesen an Kommission "Zukunft der Alterssicherung"
Überweisungs-PDF: