Antrag 51/II/2014 Schulische Ausbildung im Ausland

Die sozialdemokratischen Abgeordneten des Abgeordnetenhauses von Berlin werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Berliner Ausländerbehörde auch durch Änderung ihrer Anwendungsrichtlinien zukünftig die Aufenthaltserlaubnisse von Kindern, die in Deutschland aufgewachsen sind und hier auch dauerhaft verbleiben wollen, nicht entzogen werden, wenn sie im Ausland, einschließlich ihres Herkunftslands, Teile ihrer Ausbildung absolvieren und erkennbar ist, dass damit keine negativen Folgen für ihre Integration in die deutsche Gesellschaftsordnung verbunden sind.

 

Insbesondere muss gewährleistet sein, ohne Verlust des Aufenthaltsrechts Teile des Studiums im Ausland zu absolvieren, wie dies für deutsche Studenten selbstverständlich, in bestimmten Studienfächern sogar unerlässlich ist.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Die Anwendungsrichtlinien für Fragen des Aufenthaltsrechts sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz enthalten, die nach Art. 84 Abs. 2 des Grundgesetzes von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wurden. Es handelt sich also um eine bundeseinheitliche Regelung. Die geltende Allgemeine Verwaltungsvorschrift stammt vom 26. Oktober 2009.   Erster Adressat für eine Änderung sind demnach die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung. Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus hat wenige Möglichkeiten, über den Senat auf den Willensbildungsprozess auf Bundesebene einzuwirken. Insbesondere sind erfolgreiche Initiativen auf Bundesebene durch die CDU-geführte Senatsverwaltung für Inneres und Sport nicht zu erwarten.