Antrag 25/II/2015 Schulbau beschleunigen

Status:
Annahme

Die Berliner SPD setzt sich angesichts des hohen Sanierungsstaus bei den Berliner Schulen für eine Beschleunigung von Schulneubau- und -grundsanierungsvorhaben ein.

 

Die sozialdemokratischen Abgeordneten sowie die Vertreter der SPD im Senat und in den Bezirksämtern werden aufgefordert, für Neubau und Grundsanierung von Schulen  alle Möglichkeiten zu prüfen, wie sich ressortübergreifend innerhalb von Hauptverwaltung und Bezirken sowie zwischen Hauptverwaltung und Bezirken Verwaltungsverfahren vereinfachen und Abläufe straffen lassen

 

Bei der Straffung von Verwaltungsabläufen und -verfahren soll insbesondere die Landeshaushaltsordnung (LHO) und der Anweisung Bau (Abau) einer Prüfung unterzogen werden. Dabei wären auch Anzahl und Aufgaben der beteiligten Akteure im Rahmen der bezirklichen Investitionsanmeldungen kritisch zu überprüfen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der Antragskommission (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die Berliner SPD setzt sich angesichts des hohen Sanierungsrückstands an den Berliner Schulen für eine Beschleunigung von Schulneubau- und -sanierungsvorhaben ein.

 

A) Verwaltungsabläufe beschleunigen

Die sozialdemokratischen Abgeordneten sowie die Vertreter der SPD im Senat und in den Bezirksämtern werden aufgefordert, für Neubau und Sanierung von Schulen alle Möglichkeiten zu prüfen, wie sich ressortübergreifend innerhalb von Hauptverwaltung und Bezirken sowie zwischen Hauptverwaltung und Bezirken Verwaltungsverfahren vereinfachen und Abläufe straffen lassen.

Bei der Straffung von Verwaltungsabläufen und -verfahren soll insbesondere die Landeshaushaltsordnung (LHO) und die Anweisung Bau (Abau) einer Prüfung unterzogen werden. Dabei sind auch Anzahl und Aufgaben der beteiligten Akteure im Rahmen der bezirklichen Investitionsanmeldungen kritisch zu überprüfen.

 

B) Umsetzungshindernisse beseitigen

Die Nutzbarkeit der Immobilien für schulische Zwecke muß anderen Interessen auch dem Denkmalschutz übergeordnet werden. Insbesondere beim Brandschutz und der energietechnischen Sanierung.

 

C) Neubau modernisieren

  • Bei schulischen Neu- und Ergänzungsbauten ist von einer zwangsweise getrennten Vergabe nach Gewerken abzusehen.
  • Abweichend von jedweden bestehenden Vorschriften sind Bewerber, die entweder noch nicht in Berlin gebaut haben oder vorgegebene Umsatzgrößen nicht erfüllen sowie Arbeitsgruppen ausdrücklich zu berücksichtigen.
  • Aufhebung des Architektenzwangs
  • Wiedereinführung von standardisierten Bautypen für Schulen, Ergänzungsbauten und Turnhallen

 

D) Mittelverwendung effektivieren

Den Bezirken im Rahmen der Globalsumme zur Verfügung gestellte nicht fest gebundene Mittel dürfen nur dann für Baumaßnahmen in die Bezirkshaushalte eingestellt werden, wenn eine reale Inanspruchnahme im Haushaltszeitraum plausibel ist. Mißbräuchlich eingestellte Mittel verfallen zu Gunsten der Stadt und dürfen nicht in bezirkliche Rücklagen einfließen.

 

 

Begründung

 

Der aufgelaufene Sanierungsstau bei den Berliner Schulen ist trotz erheblicher Anstrengungen des Berliner Senats bisher nicht wesentlich zurückgegangen. Auch angesichts der künftigen Aufgaben der Stadt z.B. Flüchtlingsintegration und ihren begrenzten Kapazitäten tut eine Beschleunigung Not.

 

Zu A)

Hemmender Faktor bei Schulsanierungen ist vor allem die langwierige bürokratische Umsetzung: Von der Genehmigung einer Schulsanierung bis zu deren Fertigstellung können durch die mehrstufigen Verwaltungsverfahren und Kostenanpassungen in Berlin bis zu 7 Jahre und mehr vergehen. Durch die langen Verfahrensabläufe können Kostenpläne nicht eingehalten werden, die wiederum die jeweiligen Sanierungsvorhaben verteuern. An derartigen Baumaßnahmen wirken eine Vielzahl von Beteiligten mit, die selbst Routinemaßnahmen unnötig verlängern können. So benötigen Schulinvestitionsvorhaben in Hamburg mit 3-4 Jahren gerade mal die Hälfte der Zeit wie in Berlin. Im Vergleich beider Stadtstaaten sind beispielsweise in Berlin die Planungsphasen 1 bis 3 der Ausführungsverordnung zu § 24 LHO deutlich länger als in Hamburg. Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe zur Verfahrensvereinfachung fehlt bisher in der Berliner Verwaltung.

 

Zu B)

Viele Berliner Schulgebäude stehen unter Denkmalschutz. Dies ist Ausdruck einer langen positiven Bildungstradition und der frühen Einführung der allgemeinen Schulpflicht in unserem Land. Selbstverständlich sollen diese Gebäude erhalten bleiben, dennoch ist deren Nutzbarkeit für schulische Zwecke nur durch Modernisierung sicherzustellen. ‚Gute Bildung‘ braucht auch gute moderne Bildungsstätten, denkmalpflegerische Ziele sind dem unterzuordnen. Die extrem unterschiedlichen Auslegungen der Denkmalschutzerfordernisse in den Bezirken führen zum Teil zu jahrelangen Verzögerungen, extremen Verteuerungen und Nutzungseinschränkungen und –verboten. Insbesondere bei der Umsetzung aktueller Brandschutzerfordernisse, als da wären Einbau von Meldeanlagen, Brandschutztüren an Treppenhäusern, Installation von Fluchttreppen etc., sowie bei der energetischen Ertüchtigung durch Einbau von Doppelverglasungen, Dämmung und Modernisierung von Steigleitungen.

 

Zu C)

  1. Bei einer nach Gewerken getrennten Vergabe werden moderne Schnell- und Fertigbaukonzepte praktisch ausgeschlossen, da der Anbieter alle Teilgewerke gewinnen müßte.
  2. Berlin baut veraltet und zu teuer. In Berlin kostet der Quadratmeter Schulneubau zwischen 3,5 und 6,5 TSD€ in Frankfurt am Main nur 1,5 TSD€. Wenn wir daran etwas ändern wollen, müssen wir neue Wege gehen, moderne Konzepte prüfen und alternativen Anbietern eine Chance geben.
  3. Für den Bau in Schnell- oder Fertigbauverfahren ist ein Architekturwettbewerb nicht nur nicht notwendig, da die Anbieter die Entwürfe kostenfrei mitliefern, sondern abträglich, da sich die Architekten nicht mit den Möglichkeiten der einzelnen Verfahren auskennen und die Entwürfe nur mit klassischen Verfahren umsetzbar sind.
  4. Die Einführung standardisierter Bautypen spart Zeit, Geld und Planungsresourcen. Es muß nur ein Wettbewerb durchgeführt und Zulassungen beantragt werden. Die Urheberrechte für alle Typen müssen an das Land übertragen werden.

 

Zu D)

Verleitet durch die langen unübersichtlichen Verfahren haben Bezirke verschiedentlich diese Möglichkeit genutzt, um aus ursprünglich freien Mitteln Gebundene zu machen (-> Landeshaushaltsgesetz), die dann in bezirkliche Rücklagen einfließen.

Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Die SPD-Fraktion hat in den Jahren 2009-2015 Mittel in Höhe von 1,1 Mrd. € für die Sanierung und den Neubau von Schulen freigegeben. Allein über das Schulanlagensanierungsprogramm konnten in den zurückliegenden 6 Jahren über 1.500 Baumaßnahmen realisiert werden.        2014 und 2015 wurden 17 Modulare Schulergänzungsbauten realisiert. Damit sind in sehr kurzer Zeit 276 zusätzliche Unterrichtsräume entstanden. Hauptprofiteur ist der Bezirk Pankow. Über die SIWA-Mittel werden insgesamt an 44 Schulstandorten größere Baumaßnahmen durchgeführt. Die meisten in Friedrichshain-Kreuzberg mit 8 Schulstandorten. Diese Politik wird mit dem Doppelhaushalt 2016/17 fortgesetzt. Außerdem wurden Mittel für zusätzliches Personal in den Bezirken bewilligt, um Verwaltungsabläufe beschleunigen zu können.  (siehe auch 104/I/2015)   Stellungnahme der AG-Fraktionsvorsitzenden:  Vorschlag wird abgelehnt.   Stellungnahme SenFin: Es wird grundsätzlich überlegt, die Planungsphasen zu reduzieren und damit zu einer Reduktion der Bauzeiten insgesamt zu kommen.