Antrag 99/I/2015 Reform des Schwimmunterrichts an Berliner Grundschulen

Status:
Annahme

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, den Schwimmunterricht an Berliner Grundschulen zu reformieren und den verbindlichen Rahmenlehrplan diesbezüglich wie folgt anzupassen:

I. Bisher gibt der Rahmenlehrplan den Grundschulen die zeitliche Vorgabe, dass „spätestens bis zum Ende der Jahrgangsstufe 4“ Schwimmen im Sportunterricht gelehrt werden soll.

Wir fordern daher: Verbindliche Behandlung des Themenfeldes „Bewegen im Wasser –  Schwimmen“ ab der 1. Klasse.

 

II. Insgesamt 18,8% der Berliner Schüler*innen am Ende der 3. Klasse können nicht schwimmen. Diese Erkenntnis kommt zu diesem Zeitpunkt jedoch oftmals zu spät. Um frühzeitig (auch ggf. außerschulisch) nachsteuern zu können, braucht es eine systematische Früherkennung von Schwimmdefiziten.

Wir fordern daher: Jährliche Vergleichserhebungen und Erfassung der Individualentwicklung der Schwimmfähigkeiten von Grundschüler*innen ab der 1. Klasse sowie eine enge Vernetzung und Kooperation der Grundschulen mit lokalen Schwimmsportvereinen, die bei großen Defiziten als außerschulische Ressourcen enger genutzt werden sollen. Bei Menschen mit Behinderung muss dafür gesorgt werden, dass der Schwimmunterricht ermöglicht wird.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

 

 

Reform des Schwimmunterrichts an Berliner Grundschulen
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion und des Senats dazu auf, ein Konzept zu erarbeiten, das sicherstellt, dass alle Schüler*innen am Ende des 4. Schuljahres schwimmen können. Für Kinder, die den Schwimmunterricht im 3. Schuljahr ohne Erfolg beendet haben, müssen Maßnahmen ergriffen werden, die gewährleisten, das dies im 4. Schuljahr nachgeholt wird. Bei Kindern mit Behinderungen muss dafür gesorgt werden, dass der Schwimmunterricht barrierefrei ermöglicht wird.

 

 

(LPT I/2015: Überwiesen an FA V – Stadt des Wissens. Empfehlung des Fachausschusses: Annahme in dieser Fassung)

Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Seite Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Ablehnung Ä-01 zum Antrag 99/I/2015 Ändern 64 11 S. 64, streiche Z. 11 "(auch ggf. außerschulisch)"   Ersetze S.64, Z. 14 von "jährliche" bis Z.20 "sollen" durch: „Vergleichserhebungen und Erfassung der Individualentwicklung der Schwimmfähigkeiten von Grundschüler*innen in der 1. und 3. Klasse."
Stellungnahme(n):

Stellungnahme der AH-Fraktion 2018:   99/I/2015 Reform des Schwimmunterrichts an Berliner Grundschulen Nach einer Vielzahl parlamentarischer Anfragen an den Senat (siehe insbes. Drs. 18/12443, Drs. 18/10584 und Drs. 17/17709), die zur Vorbereitung einer parlamentarischer Initiative herangezogen wurden, hat die SPD-Fraktion 2017 einen Antrag formuliert, der den Senat zur Erarbeitung eines Gesamtkonzepts Schulschwimmen aufruft. Das Konzept soll der Qualifizierung und dem Ausbau des Schwimmunterrichts an Berliner Schulen dienen. Es ruft u. a. zur Nachschulung der Schüler auf, die das Lernziel Schwimmen regulär nicht erreicht haben. Die SPD-Fraktion hat den Antrag im November 2017 einstimmig verabschiedet. Die Verhandlungen in der Koalition sind bislang nicht abgeschlossen, weshalb die förmliche Beschließung des Konzepts Schwimmunterricht im Plenum noch aussteht.