Antrag 168/I/2015 Rechtssichere Beweislastumkehr bei der Vermögensabschöpfung

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, ein Gesetz zur Beweislastumkehr bei der Vermögensabschöpfung, in den Bundestag einzubringen.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Nach Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange vom 28. Januar 2016 (Antwort auf Anfrage Bündnis 90/Die Grünen) hat die Projektgruppe „Recht der Vermögensabschöpfung“ ausgehend von den Vorgaben des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD zur Ver-mögensabschöpfung und der Richtlinie 2014/42/EU über die Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union, Änderungsbedarf im Straf- und Strafverfahrensrecht festgestellt. Die Projektgruppe hat auf Grundlage dieser Vorgaben Reformvorschläge erarbeitet. Ein Gesetzesvorhaben zur Neuregelung des Rechts der Vermögensabschöpfung soll die Reformvorschläge umsetzen. Sobald der Referentenentwurf vorliegt, wird dieser durch die Fachpolitiker der SPD Bundestagsfraktion geprüft und bewertet.