Antrag 08/I/2017 Prekäre Beschäftigung und tarifvertragsfreie Zonen im Verantwortungsbereich des Landes Berlin abschaffen

Status:
Erledigt

Der SPD Landesvorstand Berlin wird aufgefordert,

Die SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus wird aufgefordert,

Die Sozialdemokratischen Senatoren im Berliner Senat werden aufgefordert,

 

einen Plan vorzulegen, in dem definiert wird, wann und in welchem Betrieb welche Schritte unternommen werden, um prekäre Arbeit im öffentlichen Bereich aufzuheben.

 

Dazu gehört der Plan, wie die ausreichende Finanzierung zur Umsetzung gesichert wird.

Das betrifft insbesondere

  • die Auflösung der Charité Tochter CFM und Integration der Mitarbeiter in die Charité;
  • der Abschluss der Tarifverhandlungen bei der Vivantes Tochter VSG;
  • die Rückführung der Vivantes-Tochter Therapeutischen Dienste GmbH und die Integration der Mitarbeiter in die Muttergesellschaft;
  • an den Musikschulen und die Festanstellungen noch der tarifvertraglichen Regelungen für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte;
  • die soziale Absicherung von VolkshochschullehrInnen;
  • bei den Freien Trägern Maßnahmen zur Verpflichtung aller Träger, nach TV-L bzw. TVöD angelehnten Vergütungssysteme zu entlohnen und die entsprechenden Kosten zu refinanzieren.

 

Ziel bei den zurzeit stattfindenden Verhandlungen über die Hochschulverträge 2018- 2021 muss sein:

  • Erstens sollen reguläre Lehrveranstaltungen durch hauptberufliche Lehrkräfte abgedeckt werden;
  • zweitens sollen die Honorare der Lehrbeauftragten in Anlehnung an die tarifliche Bezahlung vergleichbarer hauptberuflicher Beschäftigter erhöht werden;
  • drittens sollen die Hochschulen die Lehrbeauftragten bei ihrer beruflichen Entwicklung fördern;
  • und viertens soll der Senat entsprechende Kontrollinstrumente entwickeln.

 

All diese Forderung aus verschiedenen Bereichen sind gerichtet an den Berliner Senat, als den eigentlichen Arbeitgeber. Der Senat als eigentlicher Arbeitgeber trägt gegenüber allen Geschäftsleitungen die volle Verantwortung für die Umsetzung der ausgehandelten Ergebnisse und deren Finanzierung. .

So ist davon auszugehen, dass die Umsetzung dieses Planes gemeinsam in Tarifverhandlungen mit den entsprechenden DGB Gewerkschaften erfolgen muss.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 07/I/2017 (Konsens)