Antrag 07/I/2017 Prekäre Beschäftigung und tarifvertragsfreie Zonen im Verantwortungsbereich des Landes Berlin abschaffen

Status:
Annahme

Der SPD Landesvorstand Berlin, die SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus und die Sozialdemokratischen Senatoren im Berliner Senat werden aufgefordert einen Plan vorzulegen, in dem definiert wird, wann und in welchem Betrieb welche Schritte unternommen werden, um prekäre Arbeit im öffentlichen Bereich aufzuheben.

 

Dazu gehört der Plan, wie die ausreichende Finanzierung zur Umsetzung gesichert wird.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme SenFin 2018:    Unter prekärer Arbeit verstehen wir schlecht bezahlte und unsichere Beschäftigungsverhältnisse. Nach dieser Definition liegen bei den Landesunternehmen (Beteiligungsunternehmen Berlins in privater Rechtsform sowie Anstalten öffentlichen Rechts) keine prekären Arbeitsplätze vor.   Aspekt Vergütung: Die Landesunternehmen sind alle tarifgebunden. Ihrem Aufgabenspektrum entsprechend weisen sie unterschiedliche Tarifverträge auf. Soweit in den Muttergesellschaften nicht ohnehin der TVÖD gilt, werden mit Branchentarifverträgen - ggf. in Kombination mit Haustarifverträgen – in der Gesamtschau die Konditionen des TVÖD bzw. TV-L erreicht, häufig auch überschritten. Die Tochterunternehmen verfügen z.T. über andere Tarifverträge als die Mütter, ohne dass es sich dabei um prekäre Arbeitsbedingungen handelt, denn alle Entlohnungen liegen deutlich über dem Mindestlohn. Insoweit sind Anpassungsschritte nur ggf. in Einzelfällen erforderlich.   Aspekt sachgrundlose Befristungen: Die Berliner Landesunternehmen wurden mit Schreiben vom 20.12.17 aufgefordert, künftig keine sachgrundlosen Befristungen mehr vorzunehmen. Eine Reihe von Landesunternehmen verzichtete bereits bisher auf das Instrument der sachgrundlosen Befristungen, darunter das ITDZ und die Berliner Bäderbetriebe. Andere Landesunternehmen meldeten per 31.12.2017 teils in geringem, teils in erheblichem Umfang sachgrundlose Befristungen, u.a. BVG und Vivantes. Hier befindet sich die Senatsverwaltung für Finanzen noch in der Prüfung. Nach aktuellem Stand liegen in den meisten Fällen sachgrundlos abgeschlossener Verträge tatsächlich Sachgründe gem. § 14 Abs. 1 TzBfG (verlängerte Erprobung, Erstbeschäftigung nach Ausbildung, Elternzeitvertretung, Projektarbeit etc.) vor, so dass diese Verträge künftig in Befristungen mit Sachgrund umgewandelt werden können, mithin künftig der Anschein prekärer Beschäftigung vermieden werden kann. Direkte Mehrkosten in Folge der Umstellung der Verträge werden nicht erwartet. Ein Bericht über den erreichten Stand wird Ende 2018 von den Unternehmen seitens SenFin abgefragt werden.         Stellungnahme des Senats 2017 [Die Rückmeldungen der öffentlichen Unternehmen war zum Teil nur auf den Aspekt der Lohnhöhe, aber nicht der Beschäftigungsdauer bezogen. Es spricht allerdings nicht viel dafür, dass echte prekäre Beschäftigung im großen Umfang in den Unternehmen stattfindet] Die bedeutenden Landesunternehmen sind alle tarifgebunden. Ihrem Aufgabenspektrum entsprechend weisen sie unterschiedliche Tarifverträge auf. Soweit in den Muttergesellschaften nicht ohnehin der TVÖD gilt, werden mit Branchentarifverträgen - ggf. in Kombination mit Haustarifverträgen – in der Gesamtschau meist die Konditionen des TVÖD erreicht, häufig auch überschritten. In zwei Fällen gilt wie im Land Berlin der TV-L Die Tochterunternehmen verfügen z.T. über andere Tarifverträge als die Mütter, ohne dass es sich dabei um prekäre Arbeitsbedingungen handelt. Alle Entlohnungen liegen deutlich über dem Mindestlohn.
  • Bei der WISTA, degewo, GESOBAU, Gewobag, HOWOGE, "STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH ", WBM, Liegenschaftsfonds-Gruppe, DKLB und Berliner Stadtgüter liegen keine prekären Beschäftigungen vor.
  • Bei der Charité soll die Tochter CFM in Landeseigentum überführt werden. Bei Vivantes wurde eine mit einem Privaten betriebene Tochter in Landeseigentum überführt.
  • Wo in Einzelfällen noch keine Tarifverträge bestehen, setzt sich das Land als Gesellschafter für Tarifverträge ein. Dieses Ziel wird in dieser Wahlperiode umfassend erreicht werden können.
  • Die „Tempelhof Projekt“ verfügt z.Zt. über einen hohen Anteil an befristeten Beschäftigungsverhältnissen. Um diesen zu reduzieren, werden qualifizierte Einzel-Stellenbeschreibung erstellt, auf deren Grundlage die Genehmigung eines erweiterten Stellenplanes im Dezember 2017 erfolgen kann.
  • Bei der Investitionsbank Berlin bestehen keine prekären Beschäftigungen. In geringem Umfang bestehen bisweilen befristetete Arbeitsverhältnisse, für die der Tariflohn der Banken gezahlt wird. Bei diesen wird soweit möglich auch die Übernahme in unbefristete Arbeitsverhältnisse angestrebt.
  • Die BIM beschäftigt vereinzelt Minijobber (2016: 13, 2017: 9), die Rentner bzw. Frührentner sind.
  • Bei der berlinovo bestehen keine prekären Arbeitsverhältnisse. Arbeitnehmerüberlassungen für vorübergehenden Personalbedarf unter Beachtung der entsprechenden Gesetze wird genutzt. Sowohl bei den direkten Arbeitsverhältnissen als auch den Arbeitnehmerüberlassungsverträgen wird das Mindestlohngesetz beachtet.
    Stellungnahme der AH-Fraktion 2018:   Hierzu Drs 18/0429 Beschlussempfehlung zum Koalitionsantrag „Berlin als Vorreiter gegen sachgrundlose Befristungen“ vom 27.06.2017. Der Antrag wurde angenommen.