Antrag 69/II/2018 Mitsprache von Mieter*innen verbessern

Status:
Erledigt

Wir fordern ein Gesetz, welches die Mieter*innenmitbestimmung in Deutschland stärkt. Wohnungsunternehmen mit mehr als 100 Wohneinheiten müssen verpflichtet werden, Mieter*innenräte zur Beteiligung der Mieter*innenschaft an Unternehmensentscheidungen einzurichten. Diese müssen geschlechterparitätisch besetzt sein. Vorbild hierfür könnte das Berliner Wohnraumversorgungsgesetz (WoVG Bln) sein. Dessen Bestimmungen zur Mieter*innenmitbestimmung müssten auf private Unternehmen und auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet werden. Umgehungen durch komplizierte Unternehmensstrukturen müssen von vornehinein ausgeschlossen werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme der Neufassung der AK 60.1/II/2018 (Konsens)