Antrag 174/I/2018 Missbrauch der Kostenpauschale für externe Abgeordnetenbüros beenden!

Status:
Überweisung

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, das Landesabgeordnetengesetz (LAbgG) dahingehend zu ändern, dass die  monatliche Kostenpauschale für Schreibarbeiten, Porto, Telefon, Fahrkosten und die Unterhaltung eines Büros außerhalb des Gebäudes des Abgeordnetenhauses (externes Büro) von derzeit 2.541,00 Euro (2017) in entsprechender Höhe gekürzt wird, wenn monatlich weniger als 1.000 Euro an monatlichen Miet-,  und Heiz- und Stromkosten tatsächlich gegenüber der Verwaltung des Abgeordnetenhauses nachgewiesen werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AH Fraktion (Konsens)
Stellungnahme(n):
  • Stellungnahme der AH-Fraktion 2020: Das Landesabgeordnetengesetz ist 2019 umfassend verändert worden; eine Anpassung der Vorschriften über die Kostenpauschale konnte nicht durchgesetzt werden.
Überweisungs-PDF: