Antrag 63/I/2018 Mietpreispolitik der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

Status:
Annahme

Die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert sich dafür einsetzen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die die Geschäftsführung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) regeln, geändert werden. Ziel einer Änderung des „Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“ (BImAG) ist, dass die Immobilien der BImA nicht mehr ausschließlich „nach kaufmännischen Grundsätzen“ zu verwalten sind. Vgl. § 1 Abs. 1 S. 5 BImAG. Vielmehr soll eine an sozialen Grundsätzen orientierte Mietpreisgestaltung nicht nur möglich sein, sondern explizit gefordert werden. Im Vorgriff auf eine Änderung des BImA-Gesetzes sollen sich die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung dafür einsetzen, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen seiner Kompetenzen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen die Geschäftsführung der BImA zu einer entsprechenden Mietpreispolitik verpflichtet.

 

Um die Gesetzesinitiative möglichst schnell anzutreiben sollen die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats eine Bundesratsinitiative einbringen, um einen Ausschuss zu bilden, in dem die BImA ihre Geschäftspolitik mit den Ländern erläutert.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert sich dafür einsetzen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die die Geschäftsführung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) regeln, geändert werden. Ziel einer Änderung des „Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“ (BImAG) ist, dass die Immobilien der BImA nicht mehr ausschließlich „nach kaufmännischen Grundsätzen“ zu verwalten sind. Vgl. § 1 Abs. 1 S. 5 BImAG. Vielmehr soll eine an sozialen Grundsätzen orientierte Mietpreisgestaltung nicht nur möglich sein, sondern explizit gefordert werden. Im Vorgriff auf eine Änderung des BImA-Gesetzes sollen sich die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung dafür einsetzen, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen seiner Kompetenzen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen die Geschäftsführung der BImA zu einer entsprechenden Mietpreispolitik verpflichtet.

Sie werden zudem aufgefordert regelmäßig über den Sachstand zu berichten.

 

Um die Gesetzesinitiative möglichst schnell anzutreiben sollen die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats eine Bundesratsinitiative einbringen, um einen Ausschuss zu bilden, in dem die BImA ihre Geschäftspolitik mit den Ländern erläutert.

 

Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Seite Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Annahme Ä- zum Antrag 63/I/2018 Ändern 28 Mitte Füge ein in Z.28: "Sie werden zudem aufgefordert regelmäßig über den Sachstand zu berichten."
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Überwiesen an SPD-Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: