Antrag 67/II/2018 Masterplanung vor Neubaumaßnahmen an der Stadtautobahn A 100

Status:
Annahme

Die SPD-Mitglieder im Senat und in der Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass im Zuge der Planungen für Neu- und Ersatzbauten an der Stadtautobahn (BAB 100) zwischen Rathenauplatz und Dreieck Charlottenburg vor Festlegung auf eine Vorzugsvariante eine Masterplanung für diesen Bereich durchgeführt wird. Mit dieser sollen die Autobahnplanungen der 50er Jahre im Rahmen der ohnehin erforderlichen Neu- und Ersatzbaumaßnahmen für die dazwischen liegenden Autobahnabschnitte mit dem Ziel einer zukunftsorientierten und stadtverträglichen Neuplanung des gesamten Autobahn-Teilstücks überwunden werden.

 

Im Rahmen einer Masterplanung sind insbesondere zu untersuchen und in die Planungen einzubeziehen:

 

  • Flächengewinne für die wachsende Stadt (Grün- und Erholungsflächen, Baugebiete) z. B. durch Tunnelführung einzelner Autobahnabschnitte
  • Reduzierung von Umweltbelastungen insbesondere durch Lärm, Feinstaub und Stickoxide in der unmittelbaren (Wohn-) Umgebung
  • die räumliche Zusammenführung von durch die Autobahn getrennten Stadtquartieren z. B. durch eine Deckelung des Autobahntroges zwischen den Brücken Kantstraße und Knobelsdorffstraße sowie Neue Kantstraße
  • Verlegung der Autobahnauf- und abfahrten „Kaiserdamm“ an die Kaiserdammbrücke
  • Integration eines Radschnellweges entlang der Autobahn vom Rathenauplatz bis Heckerdamm mit Anschlüssen u.a. Richtung Wannsee bzw. Richtung Wedding

 

Es dürfen keine Variantenfestlegungen erfolgen, bevor die Masterplanung für den gesamten Bereich vorgelegt und über die Einbeziehung in die weiteren Planungen entschieden worden ist.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  • Stellungnahme der AH-Fraktion 2020: Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsverhandlungen 2020/2021 die Gelder für eine Machbarkeitsstudie zur Überdeckelung der Autobahn 100 in Höhe von 400.000 € in 2020 und 600.000 in 2021 bereitgestellt. Dem vorangegangen ist der Antragsbeschluss „Deckel drauf: Infrastrukturflächen mehrfach nutzen“ (Drs. 18/1776), der die Erstellung der Masterplanung explizit vor Festlegung einer Vorzugsvariante vorsieht und im Juni 2019 im Abgeordnetenhaus beschlossen wurde.
Überweisungs-PDF: