Antrag 17/I/2017 Lohnraub verhindern; unbezahlte Überstunden verbieten

Status:
Annahme

Besonders junge Arbeitnehmer*innen leiden darunter, dass ihnen in ihren Arbeitsverträgen unfaire Arbeitszeitregelungen aufgezwungen werden. Arbeitnehmer*innen leiden unter lagen Arbeitszeiten, die durch ihre Arbeitgeber*innen nicht kompensiert werden. Konkret befindet sich in vielen Arbeitsverträgen vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen (sinngemäß) folgender Absatz:
„Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden, darüber hinaus sind bis zu 20 Stunden pro  Monat mit dem Gehalt abgegolten.“
Diese Regelungen sind für Arbeitnehmer*innen schlecht da:

  1. Arbeitnehmer*innen kaum eine Möglichkeit haben sich dagegen zu wehren
  2. Arbeitsplätze vernichtet werden
  3. Arbeitnehmer*innen müssen so noch mehr unbezahlte Mehrarbeit leisten. Besonders wenn Arbeitnehmer*innen, für ihren Job häufig Reisen (müssen) kann dies absurde Ausmaße annehmen (um 50 Euro zu sparen werden 3 Stunden Umweg in Kauf genommen).

 

Aus diesem Grund möge die gesetzliche Grundlage Arbeitgeber*innen müssen zur Auszahlung (auch in Form von Freizeitausgleich) jeder Überstunde verpflichtet werden. Grundsätzlich streben wir eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit an.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir fordern die SPD dazu auf, schnellstmöglich eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die Arbeitgeber*innen zur Auszahlung (auch in Form von Freizeitausgleich) jeder Überstunde verpflichtet.

Stellungnahme(n):
Beschluss des ordentlichen Bundesparteitages 2017: Überwiesen an SPD-Bundestagsfraktion