Antrag 47/I/2014 Liegenschaftspolitik des Bundes zügig sozial und gemeinwohlorientiert ausrichten

Status:
Annahme

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, zügig gesetzlich dafür Sorge zu tragen, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ihre Liegenschaftspolitik – analog zur Berliner Liegenschaftspolitik – an den Zielen des Koalitionsvertrages ausrichtet. Die BImA soll Grundstücke in ihrem Eigentum nicht mehr nur im Höchstpreisverfahren veräußern, wenn mittels eines Festpreisangebotes oder eines qualitativ ausgerichteten Bieterverfahrens gezielt soziale, stadtplanerische, kulturelle oder ökologische Zielsetzungen mit den zur Abgabe vorgesehenen Liegenschaften verfolgt und umgesetzt werden können. Liegenschaften mit Entwicklungsperspektive werden zukünftig nicht mehr nur meistbietend veräußert, sondern auch im Rahmen einer konzeptorientierten Ausschreibung, die auf den Nutzenzuwachs für die Stadt/Region abzielt und Kreativität einfordert und zulässt, zur Verfügung gestellt. Hierfür sind auch Erbbaulösungen vorzusehen.

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Gute und bezahlbares Wohnen ist ein zentrales Vorhaben der SPD in dieser Legislaturperiode. Wir haben erreicht, dass Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik für die Koalition einen wichtigen Stellenwert hat. Die sozialdemokratisch geführten Ministerien setzen dies Schritt für Schritt um. Zum einen ist 2015 die Mitpreisbremse in Kraft getreten. Damit begrenzen wir exzessive Mietsteigerungen bei neu abgeschlossenen Mietverträgen im Bestand und dämpfen die Mietentwicklung in angespannten Wohnungsmärkten. Für Maklergebühren gilt zukünftig: Wer bestellt, bezahlt. Zum anderen wurden die Programmmittel für die Städtebauförderung erhöht sowie das Programm „Soziale Stadt“ zum Leitprogramm der sozialen Integration in der Städtebauförderung entwickelt. Die Anpassung des Wohngeldes ist erfolgt. Damit berücksichtigen wir die Einkommens- und Mietentwicklung seit 2009. Wir wollen nicht, dass jemand mit geringem Einkommen allein wegen hoher Wohn- und Nebenkosten Hartz IV oder Grundsicherung beantragen muss.   Wir wollen einen besseren Mietschutz, gleichzeitig aber Investitionen in den notwendigen Neubau, um zur Angebotsausweitung in den wachsenden Städten beizutragen. Mit dem „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ hat Bauministerin Barbara Hendricks die Initiative ergriffen, gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Verbänden den Neubau und die Modernisierung vor allem im bezahlbaren Marktsegment anzustoßen. Dabei kommt der sozialen Wohnraumförderung der Länder eine besondere Bedeutung zu, ebenso wie verlässlichen Rahmenbedingungen, Förderung und Anreizen für den Neubau und den altersgerechten und energieeffizienten Umbau der Wohnungsbestände.   Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben muss auch einen Beitrag zur Flüchtlingsunterbringung und zum sozialen Wohnungsbau leisten. Dazu gehört die mietzinsfreie Überlassung von Liegenschaften zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie die Herrichtungskosten solcher Unterkünfte. Dazu gehören aber auch die verbilligte Abgabe von Konversionsliegenschaften sowie die verbilligte Abgabe weiterer entbehrlicher Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau.   So wird der Kaufpreisabschlag für die verbilligte Abgabe von Konversionsliegenschaften von bisher 250.000 Euro auf 350.000 Euro pro Kaufvertrag erhöht (begrenzt auf 50% des Kaufpreises). Zusätzlich wird der Kaufpreisabschlag für eine Nutzung zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden von 100.000 Euro auf 150.000 Euro erhöht und beträgt somit insgesamt 500.000 Euro pro Kaufvertrag (begrenzt auf 80% des Kaufpreises). Die Kaufpreisabschläge für die verbilligte Abgabe für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus haben wir auf 25.000 Euro pro neu geschaffene Wohneinheit festgesetzt (gilt im Geschosswohnungsbau mit mindestens 8 Wohneinheiten).   Das sind Schritte hin zur von der SPD-Bundestagsfraktion angestrebten Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik des Bundes.