Antrag 180/I/2015 Keine Wiedereinführung der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung

Status:
Erledigt

Die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung ist ein undifferenziertes und rechtlich unverhältnismäßiges Überwachungsinstrument, das die Grundrechte in unzumutbarer Art einschränkt und alle Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union unter Generalverdacht stellt. Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass die Richtlinie zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung nicht mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar ist. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass die damalige Vorratsdatenspeicherung gegen Art. 10 Abs. 1 des Grundgesetz (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) verstoßen hat.

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und der SPE-Fraktion im Europäischen Parlament auf,

  • sich im Bundestag und im Europäischen Parlament gegen eine verdachtsunabhängige Vorrats­daten­speicherung einzusetzen,
  • die Ermittlungsarbeit der Polizei im Bereich der über das Internet begangenen Delikte qualitativ zu stärken, indem die Ausbildung sowie die finanzielle und personelle Aus­statt­ung in diesem Bereich verbessert werden. Zur Aufklärung und Vorbeugung von Straftaten müssen Energie und Ressourcen gezielt zum Einsatz gebracht werden und daher v. a. die Personalmittel von Polizei und Sicherheitsbehörden sowie Mittel für Qualifikation und Weiterbildung ihren Aufgaben angemessen aufgestockt werden.

Der Beschluss des Bundesparteitages von 2011 ist damit gegenstandslos.

Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)