Antrag 179/I/2015 Keine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und Europa

Status:
Erledigt

Die SPD spricht sich klar gegen eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS, auch: Mindestspeicherung) aus.  Auf europäischer Ebene bedarf es keiner Neuregelung der nicht mehr gültigen EU-Richtlinie 2006/24/EG. Als Teil der Bundesregierung wird die SPD nationale Alleingänge bzgl. einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung entschieden ablehnen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird dazu aufgefordert, gegen eine mögliche Wiedereinführung zu stimmen. Eine anlasslose und flächendeckende Speicherung ist mit den verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben nicht vereinbar – und ebenso wenig mit den Grundwerten der Sozialdemokratie.

 

Auch die im April 2015 veröffentlichten Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten umschreibt nur mit neuen Worten die Idee der Vorratsdatenspeicherung: es werden anlasslos und flächendeckend Telekommunikations- und hochsensible Ortungsdaten über Wochen bzw. Monate gespeichert. Die SPD lehnt die Leitlinien ab und fordert die SPD-Bundestagsfraktion auf, entsprechenden Gesetzesentwürfen im Bundestag nicht zuzustimmen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)