Antrag 34/I/2016 Keine Einschränkung des Familiennachzugs für Geflüchtete

Status:
Erledigt

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2016 beschlossen, den Nachzug von Familienmitgliedern von Personen mit subsidiärem Schutz einzuschränken, also für Menschen, die keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben, in ihren Heimatländern aber von Folter oder Todesstrafe bedroht sind und deshalb auch nicht abgeschoben werden können.

 

Diese Maßnahme ist ein gravierender Rückschritt in der Integrationspolitik, weil es diesen Menschen, die darauf angewiesen sind, sich hier ein neues Leben aufzubauen, verbietet, dies gemeinsam mit ihren und für ihre Familien zu tun. Es steht zu befürchten, dass damit noch mehr Menschen ihr letztes Hab und Gut veräußern werden, um sich mit ihren Kindern und hilfebedürftigen Angehörigen auf den lebensgefährlichen Fluchtweg über das Mittelmeer nach Europa zu begeben, ohne dass gleichzeitig die große Anzahl von Asylsuchenden in Deutschland deutlich reduziert würde.

 

Dieser Beschluss ist ein klarer Widerspruch zu den bisherigen integrationspolitischen Positionen der SPD. Zuletzt auf dem Bundesparteitag am 11. Dezember 2015 wurde ausdrücklich ein sicherer Fluchtweg für die Menschen gefordert und in diesem Zusammenhang der „Vorrang für Familien“ festgestellt.

 

Die SPD Berlin missbilligt die beschlossenen Einschränkungen des Familiennachzugs für Geflüchtete.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 33/I/2016 (Kein Konsens)