Antrag 61/I/2016 Keine Beteiligung der Bundeswehr am Krieg gegen den IS (sogenannter Islamischer Staat) in Syrien und/oder dem Irak und Mali

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die aktive Beteiligung von Bundeswehrsoldaten an Kriegseinsätzen gegen den IS (sog. Islamischer Staat) oder dessen Splittergruppen in Syrien, dem Irak und Mali verhindert wird.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme LV01/IV/2017 (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

 

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  • LPT I/2016: Überwiesen an Fachausschusses Internationale Politik, Frieden und Entwicklung
  • LPT III/2016: vertagt*

 

Vorschlag des Fachausschusses Fachausschusses Internationale Politik, Frieden und Entwicklung für eine Empfehlung zur Behandlung des vom LPT am 30.4.16 überwiesenen Antrags 61/I/2016 der KDV Spandau

„Keine Beteiligung der Bundeswehr am Krieg gegen den IS“

 

Der Antrag ist im Hinblick auf die in der Begründung genannte Intention, das Abstimmungsverhalten von Swen Schulz in der Abstimmung des Bundestags über das Mandat für den Bundeswehreinsatz gegen den IS in der Türkei und Syrien zu unterstützen, erledigt. Das Mandat wurde entgegen dem Votum von Swen Schulz und der Abgeordneten, die dieses ebenfalls abgelehnt haben, erteilt und zwischenzeitlich vom Einsatz von Patriot-Flugabwehrraketen um den Einsatz von Awacs- Aufklärungsflugzeugen erweitert. In gleicher Weise wurde der von den Antragstellern ebenfalls abgelehnte Bundeswehreinsatz im Rahmen der UNO-Mission in Mali beschlossen und das dafür eingesetzte Bundeswehrkontingent zwischenzeitlich auch noch aufgestockt. Inwieweit der Einsatz in Mali ebenfalls als „Kriegseinsatz gegen den IS und dessen Splittergruppen“ zu werten ist bzw. inwiefern die in Mali auch von der Bundeswehr bekämpften islamistischen Milizen (der Einsatz richtet sich ja gleichzeitig auch gegen aufständische Tuareg und andere „Störer“) als Unterorganisationen des IS einzuordnen sind, kann hier offen bleiben.

 

Wenn man die Grundintention des Antrags Spandau von seinem Entstehungskontext auf die aktuelle Situation im Hinblick auf die Bundeswehreinsätze in der Region Türkei-Syrien, Mali, Afghanistan und anderswo (Küste des Libanon, Horn von Afrika) überträgt, ergäbe sich aus dem Antrag in seiner weitesten Auslegung die Forderung, all diese Bundeswehreinsätze sofort zu beenden und durch zivile Methoden der Friedenssicherung zu ersetzen.

 

Ein solches Vorgehen würde aus der Sicht des FA I nicht nur den bündnispolitischen Verpflichtungen, sondern auch der globalen Verantwortung Deutschlands für Frieden, Sicherheit und nachhaltige Entwicklung nicht nur der betroffenen Regionen widersprechen und jedes Vertrauen in die deutsche Außenpolitik zerstören.

 

Konkrete Beschlussempfehlung – der Antrag der KDV Spandau wird durch folgenden Antrag ersetzt:

 

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, aktuelle und künftige Auslandseinsätze der Bundeswehr kontinuierlich darauf hin zu überprüfen, ob sie von Anfang an bzw. in ihrem Fortgang den in den programmatischen Aussagen der SPD zur Außenpolitik genannten Kriterien entsprechen und in eine zielführende Gesamtstrategie eingebunden sind, in der Friedens- und Versöhnungsarbeit, zivile Formen der Konfliktbearbeitung und an einem nachhaltigen Aufbau bzw. Wiederaufbau des betroffenen Landes orientierte Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit Vorrang vor dem nur als „letztes Mittel“ einzubeziehenden militärischen Beitrag haben.

 

Grundsätzlich sollte Krisenprävention in aktuellen und potentiellen Spannungsgebieten Kriseninterventionen insbesondere mit militärischen Mitteln möglichst überflüssig machen. Zu Krisenprävention in diesem Sinne gehören im Einklang mit dem auf dem LPT vom 13.6.2015 beschlossenen Leitantrag „Friedenspolitik aktiv gestalten!“ 246/I/2015 auch der Verzicht auf  Waffenlieferungen in Krisengebiete und der Verzicht auf ungleiche Handelsverträge, welche die Entwicklungsmöglichkeiten von Ländern des globalen Südens begrenzen und mitverantwortlich für die globale Flüchtlingskrise sind.

 

Krisenintervention wird z. Z. oft von selbstermächtigen Staaten und Staatenbündnissen mit konfliktverlängernden Eigeninteressen betrieben. Die SPD-Bundestagsfraktion wird deshalb zusätzlich aufgefordert, langfristig auf eine Stärkung der UNO als globalem Akteur der Krisenprävention und Krisenintervention hinzuwirken.

 

Im Übrigen begrüßt und unterstützt die SPD Berlin die auf Eindämmung und Entschärfung der zahlreichen den Weltfrieden gefährdenden Krisen und Konflikte in der gegenwärtigen Weltlage mit überwiegend diplomatischen und nichtmilitärischen Mitteln gerichtete Außenpolitik von Frank Walter Steinmeier.

Stellungnahme(n):
Stellungnahme des FA I 2018:   Der Antrag wurde in einer Sitzung des FA I - Vorstandes Anfang 2017 intensiv beraten. Der Kreisverband Spandau wurde in einem Schreiben an den Kreisvorsitzenden Raed Saleh eingeladen, sich an der Beratung zu beteiligen, das Angebot wurde aber nicht wahrgenommen. Es gab allerdings einen zustimmenden Kommentar von MdB Swen Schulz zum Entwurf einer Empfehlung des FA I zu dem Antrag, die dann auch mit einigen Kürzungen und Änderungen im FA I - Vorstand beschlossen und der Antragskommission zugeleitet wurde. Der Antrag selbst einschließlich der Empfehlung des FA I wurde aber auf dem nächsten Landesparteitag nicht mehr abschließend beschieden, sondern dem Landesvorstand überwiesen, der sich mit der Thematik auf der Klausurtagung am 11.3.2017 abschließend beschäftigte. Grundlage der Beratung zum Thema "Bundeswehreinsätze" war dabei aber nicht mehr der Antrag der KDV Spandau, sondern der Leitantrag des Landesvorstands zur Friedens- und Sicherheitspolitik LV01/IV/2017 "Das Vermächtnis Willy Brandts wahren...".   In diesen Antrag wurde auf Vorschlag des FA I die Passage zum Thema "Bundeswehreinsätze" aufgenommen und beschlossen, welche die wesentlichen Punkte der Empfehlung des FA I zum Antrag 61/I/2016 Spandau enthält: Wir fordern, dass sich Deutschland mit der Bundeswehr im Regelfall nur an Friedenseinsätzen von UNO und OSZE als Organisationen gemeinsamer Sicherheit beteiligt. Nur in Ausnahmefällen, in denen wegen Untätigkeit des UN-Sicherheitsrats oder unzureichender Handlungsmöglichkeiten der OSZE die Schutzverantwortung für besonders bedrohte und verletzliche Gruppen von Menschen gefordert ist, sind Bundeswehreinsätze unter Wahrung der in Absatz 1 genannten strengen Grenzen vertretbar. Bei allen Auslandseinsätzen der Bundeswehr, auch den von UNO und OSZE mandatierten, muss Deutschland die ihm möglichen Beiträge zum Schutz und zur Unterstützung von indirekt betroffenen Individuen und Gruppen wie Geflüchteten, obdachlos Gewordenen und Vertriebenen leisten.   Der Antrag selbst wurde auf Empfehlung der Antragskommission mit Beschluss des Leitantrags für erledigt erklärt.