Antrag 81.1/II/2018 Initiative für bezahlbare Gewerbemieten und den Schutz von Trägern sozialer Infrastruktur

Status:
Annahme

Mieten und Grundstückspreise in den deutschen Ballungszentren steigen so rasant, dass vielerorts auch Gewerbetreibende, Freiberufler*innen und soziale Einrichtungen keine Perspektive für ihre Arbeit mehr haben. Um hiergegen Abhilfe zu schaffen, werden die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats aufgefordert, Initiativen bzw. gesetzliche Maßnahmen dahingehend zu ergreifen, dass

  1. das Land Berlin sich weiterhin für den in einer Bundesratsinitiative geforderten gesetzlichen Anspruch auf Verlängerung des Mietverhältnisses einsetzt. Der Mieter soll dabei erreichen können, dass das Mietverhältnis auf eine Dauer von zehn Jahren ab der Überlassung ausgeweitet wird. Sachgerechte Ausnahmen sollen dabei zugelassen werden und dem Vermieter die Befugnis eingeräumt werden, der Verlängerung zu widersprechen, wenn er daran ein schutzwürdiges Interesse hat.
  2. zusammen mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und ggfs. mit privaten Eigentümer*innen ein breites Bündnis für bezahlbare Gewerbemieten ins Leben gerufen wird, das schwerpunktmäßig Einrichtungen soziale Träger, inhabergeführten Einzelhandel, kleinteiliges Gewerbe sowie eine kieznahe soziale und kulturelle Infrastruktur fördert.
  3. bei Neubauvorhaben, insbesondere der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, ein noch festzulegender Anteil der Erdgeschossetagen für soziale Träger, eine kieznahe soziale Infrastruktur sowie für kulturelle Zwecke vorgehalten wird. Dazu sollen Vereinbarungen in der Form städtebaulicher Verträge und geeigneter Bebauungsplanverfahren getroffen werden. Zu prüfen ist, ob die Gewerbevermietung als weitere Aufgabe in die Kooperationsvereinbarung zwischen Senat und den landeseigenen Wohnungsunternehmen aufgenommen werden kann.
  4. das Land Berlin sich auf Bundesebene dafür einsetzt, dass Gewerbemietrecht dahingehend anzupassen, dass Mieterhöhungen dort in vergleichbarer Weise wie im Wohnraummietrecht begrenzt werden. Insbesondere sind eine Kappungsgrenze sowie ein aussagekräftiger Gewerbemietspiegel notwendig, so dass die jeweilige Gewerbemiete nicht über die jeweils ortsübliche Gewerbemiethöhe steigen kann bzw. auf eine Steigerung in Höhe von 15 % im Vergleich zur Miete in den letzten drei Jahren begrenzt ist.
  5. das Land Berlin sich auf Bundesebene dafür einsetzt, den baurechtlichen Milieuschutz auch auf Einrichtungen sozialer Träger, inhabergeführten Einzelhandel, kleinteiliges Gewerbe sowie eine kieznahe soziale und kulturelle Infrastruktur auszudehnen.

 

Wir begrüßen, dass der Bundesrat bereits dem Antrag des SPD-geführten Senats zum Gewerbemietrecht zugestimmt hat. Wir fordern die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag auf, diesen Bundesratsbeschluss zu unterstützen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Bei Annahme wären die Anträge 81/II/2018, 82/II/2018, 83/II/2018, 84/II/2018 erledigt.