Antrag 70/II/2014 Information neuangemeldeter Mitbürgerinnen und Mitbürger internationaler Herkunft über ihre Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung im Sinne von § 193 VVG

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Senat werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Meldebehörden (Bürgerämter) alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die erstmals einen festen Wohnsitz in Deutschland anmelden, über ihre Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung im Sinne von § 193 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) informiert werden.

 

Die Handreichung muss den Hinweis enthalten, dass durch das Nichtbeachten der in der Bundesrepublik gesetzlich bestimmten Versicherungspflicht eine Beitragsschuld angehäuft wird, die beim nachträglichen Abschluss einer Krankenversicherung in Deutschland rückwirkend zu entrichten ist und dass diese Beitragsschuld nur durch unmittelbaren Abschluss einer Krankenversicherung vermieden werden kann.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Dazu gab es keine parlamentarische Initiative.