Antrag 237/I/2018 Hürden für Sozialleistungen für EU-Bürger*innen absenken

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratische Mitglieder des Berliner Senats auf, dafür Sorge zu tragen, dass die im Dezember 2016 vom Deutschen Bundestag beschlossene Fünf-Jahres-Frist für EU-Bürger*innen reformiert und nun der Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen und Sozialhilfe im Einklang mit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 3.12.2015 mindestens auf die ursprüngliche Frist von einem Jahr abgesenkt wird.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratische Mitglieder des Berliner Senats auf, dafür Sorge zu tragen, dass die im Dezember 2016 vom Deutschen Bundestag beschlossene Fünf-Jahres-Frist für EU-Bürger*innen reformiert und nun der Anspruch auf Sozialhilfe im Einklang mit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 3.12.2015 mindestens auf die ursprüngliche Frist von sechs Monaten abgesenkt wird.

Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Überwiesen an SPD-Bundestagsfraktion 
Überweisungs-PDF: