Antrag 105/II/2015 Girokonto für alle!

Status:
Erledigt

Wir fordern, dass alle Menschen in Deutschland, unabhängig von ihrer Herkunft, für ihre gesellschaftliche Teilhabe diskriminierungsfrei ein Recht auf ein Girokonto erhalten und den Banken und Sparkassen Rechtssicherheit gegeben wird.

 

Nur mit einem Girokonto wird die Existenz am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Kein Konto bedeutet keine Teilhabe. Die Folgen eines fehlenden Girokontos sind dramatisch. Kein Girokonto bedeutet: kein legaler Arbeitsplatz (Anreiz für Schwarzarbeit), keine eigene Wohnung, keine Mitgliedschaft in einem Verein, Probleme beim Erhalt von überweisungsgebundenen Sozialleistungen und so weiter.

 

Wir unterstützen die „Zahlungskontenrichtlinie zum diskriminierungsfreien Zugang zu einem Bankkonto“ der EU und fordern die schnellstmögliche Umsetzung in nationales Recht mit folgenden Rahmenbedingungen:

  • Gesetzlicher Kontrahierungszwang (Vertragsverpflichtung) zur Girokonteneröffnung für alle in Deutschland tätigen Banken und Sparkassen
  • Aufenthaltsgestattungen und Duldungsbescheinigungen müssen die Voraussetzungen für eine Bankkontoeröffnung nach dem Geldwäschegesetz erfüllen
  • Keine diskriminierenden Preise für die Kontoführung
  • Freie Wahl des Kreditinstitutes
  • Beaufsichtigung und Kontrolle der Einhaltung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

 

Aktuelle Situation:

  1. Menschen, die durch ihre Duldung in Deutschland lediglich über Duldungsbescheinigungen verfügen oder durch die noch andauernde Prüfung ihres Erstantrages nur eine Aufenthaltsgestattung erhalten, besitzen häufig keinen gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild. Nach dem Geldwäschegesetz (GWG) ist ein gültiger amtlicher Ausweis mit Lichtbild für eine Kontoeröffnung zwingend notwendig. Die Banken und Sparkassen genießen keine Rechtssicherheit und riskieren Verstöße gegen das Geldwäschegesetz.
  • Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis besitzen durch den Reisepass für Flüchtlinge den gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild, welcher eine Kontoeröffnung nach dem Geldwäschegesetz ermöglicht. Es gibt für die Banken und Sparkassen jedoch keine gesetzliche Pflicht zur Kontoeröffnung. 1995 wurde von der Deutschen Kreditwirtschaft lediglich eine freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditinstitute definiert. Durch das ertragsschwache Girokontogeschäft mit zugewanderten Menschen verweigert ein Großteil der Banken trotz der freiwilligen Selbstverpflichtung die diskriminierungsfreie Kontoeröffnung.

 

Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)